Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

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-   -   Petition gegen das Ankerverbot zwischen Sinzing und Kelheim ! (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=6400)

chris3962 25.04.2025 11:42

Auf jedem Fall hat schon jemand bei der WaPo angerufen und dort wurde gesagt, verstärkte Kontrollen und Ticket kostet 55€. Ich bekomme diesen Dr.cksstaat schön langsam sowas von dick. Jetzt sind sie auch noch am überlegen, ob man die TÜV Zeit bei älteren Fahrzeugen auf 1 Jahr reduziert. Kann ja wohl nicht sein, dass der blöde Bürger nicht folgt und nicht mehr so konsumiert.

Aggsl 26.04.2025 18:51

So, ich hab zwei schriftliche Stellungnahmen:
------------------------------
1.
Sehr geehrter Herr XXXXX,

aus rechtlicher Sicht muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es sich durch die Einführung des Kapitel 28 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung auf der Bundeswasserstraße Donau genauso wie von Ihnen in Ihrer E-Mail beschrieben verhält.

Nach § 7.02 Nr. 1, i) darf ein Fahrzeug (.....) auf Wasserflächen, die mit Tafelzeichen E.17, E.22 und E.24 gekennzeichnet sind, nicht stillliegen.
Ein Fahrzeug wird wie folgt definiert: ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff.
Und stillliegend ist ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die/das unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXXX
Fachbereich Schifffahrt
Schifffahrt Donau
TelefonXXXXX


2.
Sehr geehrter Herr XXXXX,

das WSA arbeitet zusammen mit der GDWS an einer Lösung der neu entstandenen Situation.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXX
Fachbereich Schifffahrt
Sachbearbeiter für Schifffahrtsangelegenheiten
Telefon XXXXX
-----


Na dann lassen wir uns einmal überraschen.

Freshi 28.04.2025 13:20

Zitat:

Zitat von howi (Beitrag 199395)
Grund:


Dadurch zählt ab dem 01.09.2024 nur noch die Binnenschifffahrtsstrassenordnung.


Dort ist festgelegt, dass im Bereich von E.17 ein Stillliegeverbot (Ankerverbot) gilt !


Anhang 33288


Faktisch gilt damit ein Ankerverbot wie folgt:


2387,00 - 2396,97 Sportboothafen Sinzing - Wehrarm Bad Abbach
2402,22 - 2414,23 Eisenbahnbrücke Poikam - Kelheim


Unterm Strich, von Sinzing bis Kelheim komplettes Ankerverbot.


Man könnte fast darüber lachen, wäre es nicht so traurig und nicht zu fassen, was hier der Behördenirsinn wieder zu Tage befördert.....


Hier der Link zur Petition:
https://www.change.org/p/für-die-aus...g-an-der-donau




Dann ist der Sundowner bei der Schleuse Kelheim auch Vergangenheit?

OnkelHermann 29.04.2025 11:37

Zitat:

Zitat von Freshi (Beitrag 199407)
Dann ist der Sundowner bei der Schleuse Kelheim auch Vergangenheit?


Der war noch nie erlaubt .... eher geduldet :)

Warten zum schleusen ist doch dort egtl nur erlaubt.
Wassersportstrecke geht aber anscheinend nur bis zur Maximilianbrücke.

(daumen)

Freshi 29.04.2025 15:17

Das habe ich gerade auf FB gelesen



Zitat:

Donau-Bootfahrer
Fritz Watter · noteSdrpso5fi60l71M5h1164827739hfafh6 167u01.5l9nga2i8i2htgt ·


Im Bereich Saal/Kapfelberg gilt weiterhin die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO).
Die gute Nachricht: Das Ankern wird dort inzwischen geduldet.
Unsere Petition hat Wirkung gezeigt – wir konnten auf unsere Anliegen aufmerksam machen und so einen sachlichen, konstruktiven Dialog mit dem WSA anstoßen. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hat sich offen gezeigt und wird sich auch weiterhin um eine tragfähige Lösung bemühen.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten und berichten, sobald es Neues gibt.
Bis dahin wünsche ich euch eine gute Zeit – und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!

howi 29.04.2025 18:20

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von freshi (Beitrag 199412)
das habe ich gerade auf fb gelesen



:658::658::658:

MarkusP 30.04.2025 22:56

Zitat:

Zitat von OnkelHermann (Beitrag 199411)
Der war noch nie erlaubt .... eher geduldet :)

Warten zum schleusen ist doch dort egtl nur erlaubt.
Wassersportstrecke geht aber anscheinend nur bis zur Maximilianbrücke.

(daumen)


Doch, das war und ist erlaubt!


Ankern im MDK:
Es darf laut BinSchStrO, spezieller Teil MDK, zwischen Berching und Donau geankert werden:

1. Von der Einmündung der Altmühl (km 136,67) bis zur Umschlagstelle Riedenburg (km 149,80).

2. Vom Unterwasser Schleuse Riedenburg (km 151,3) bis Essing (km 161,5).

3. Vom Unterwasser Schleuse Kehlheim (km 166,5) bis Mündung in die Donau (km 170,78).

howi 01.05.2025 21:19

Zitat:

Zitat von MarkusP (Beitrag 199416)
Doch, das war und ist erlaubt!


Ankern im MDK:
Es darf laut BinSchStrO, spezieller Teil MDK, zwischen Berching und Donau geankert werden:

1. Von der Einmündung der Altmühl (km 136,67) bis zur Umschlagstelle Riedenburg (km 149,80).

2. Vom Unterwasser Schleuse Riedenburg (km 151,3) bis Essing (km 161,5).

3. Vom Unterwasser Schleuse Kehlheim (km 166,5) bis Mündung in die Donau (km 170,78).


https://www.gesetze-im-internet.de/b...2/__12_09.html (daumen)

howi 01.05.2025 21:20

Zitat:

Zitat von OnkelHermann (Beitrag 199411)
Der war noch nie erlaubt .... eher geduldet :)

Warten zum schleusen ist doch dort egtl nur erlaubt.
Wassersportstrecke geht aber anscheinend nur bis zur Maximilianbrücke.

(daumen)


Bitte zwischen Donau und MDK unterscheiden !

OnkelHermann 02.05.2025 11:07

Gut zu wissen mit dem ankern beim Kanal,

denn ein Kollege mit nem großen Stahlverdränger meinte das es dort nicht erlaubt ist :)


Ich selbst ankere dort nicht....(finger)


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