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Ich denke ma, damit war gedacht, daß Sepp die Adresse an seine Kunden gibt und diese sich selbst melden. Dann ist das vollkommen i.O.
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Wolf, Du verstehst mich einfach:biggrin5:
Ob ich mich nochmal in Berching sehen lasse überleg ich mir ganz genauMotz duschenduschenduschen |
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Ich habe immer mein Arbeitsgeraet vor mir herfahren - bisher nichts passiert :biggrin5::biggrin5::biggrin5:
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Hab ne Antwort aus Regensburg bekommen. Kann ich aus Datenschutz hier natürlich nicht abdrucken, o-Ton ist aber: selber schuld...
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Bernd |
Hallo Bernd,
so ähnlich klang das bei mir auch - ist aber wohl wenig hilfreich... Ich denke da muss mal mit dem hölzernen Hammer zugehauen werden, sonst bewegt sich da nix... Also in die Liste eintragen. Ich hab auf den Bescheid (der nichtmal eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält) erstmal Widerspruch eingelegt, jetzt sehen wir mal weiter... Markus |
Ich muss aber trotzdem kurz fragen: was willst du erreichen?
Eine Sperrung der Sportbootschleuse ab Pegel xyz oder ein Ausbaggern der Fahrrinne? Ich denke dass wenn das erste passieren wird, den warum sollte der Steuerzahler das ausbaggern finanzieren? Das müssten schon die umliegenden Clubs organisieren. Die Nebenwasserstr. hat ja 30cm mehr Tiefe - dass sollte reichen. Nicht falsch verstehen, ich wäre auch sauer. Hätt ich nicht vorher hier gelesen wäre mein Prop auch Altmetall. Rechtlich wegen Schadensersatz wird es imho ummöglich. Also Fahrzeugführer muss man die schifffahrtspolizeilichen Hinweise kennen und meiner Meinung stimmt die dort angegebene Tiefe. Bernd |
Untiefe Bad Abbach
:biggrin5: Hallo Bernd,
Bitte keine voreiligen Schreiben verbreiten. Für alle Schleusenanlagen, egal ob groß oder klein, ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zuständig. Dieses Ministerium hat die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen der WSV (Wasser und Schfffahrtsverwaltung des Bundes) übertragen und diese Verwaltung an die Regional zuständigen WSA (Wasser und Schfffahrtsverwaltung) in unserem fall Regensburg, übertragen. Da der Bund den Unterhalt der Bundeswasserstrassen nicht aus eigener Tasche (Steuergelder) bezahlt, muss also die Großschifffahrt dafür aufkommen. Es gibt da eine Zahlstelle in Koblenz (glaube ich), die da zuständig sind. Auch die Sportbootfahrer, und zwar alle, zahlen für den Unterhalt über die Mitgliedsbeiträge der Verbände (DMYV etc.) an den Bund Gebühren zum Unterhalt der Anlagen und nicht die einzelnen Schifflesfahrervereine. Die zahlen nähmlich ihre Mitgliedsbeiträge an den DMYV. Auch würdest Du (als Club) Dich strafbar machen, wenn Du auf eigene Kosten ein Baggerschiff dort arbeiten liessest. Die WaschPo und das WSA wären sofort dabei! Es ist halt eine Angelegenheit des Bundes und nicht, wie Deine Garragenzufahrt, Dein Privatvergnügen! Also: Eigeninitiative gut und schön, aber hier vollkommen fehl am Platze. Was mich stutzig macht, ist, dass das WSA behauptet, im regionalen Handbuch ist auf die mangelnde Wassertiefe im Unterwasser Bad Abbach hingewiesen! Ich habe die Stelle noch nicht gefunden, aber wenn das so ist, haben alle Schifflesfahrer, die da durch sind, obwohl ihnen der Tiefgang ihrer Boote bekannt war, grob Fahrlässig gehandelt. D.h.: Schaden selbst tragen und kein Versicherungsschutz! Wenn jetzt ein Schifflesfahrer auf die Idee kommt, zu sagen, ich habe das nicht gewust, wird ihn die WaschPo fragen, Wo ist denn ihr Handbuch? Es muss zwingend an Bord eines jeden Schiffes sein und der Schiffsführer hat sich VOR befahren der Strecken über diese kundig zu machen. Tut er das nicht, macht er sich Strafbar. Und zwar keine Ordnungswidrigkeit, sonder Straftat (Gefährdung des Schiffverkehrs und so, richtig heftig). So, als erstmal Füße ruhig halten und im Handbuch lesen. Steht da NICHTS über Tauchtiefe Unterwasser Bad Abbach drin, können wir weiter aktiv werden. Aber das wird dann wohl nur mit Hilfe des DMYV gehen. |
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:) Ich habe mal gesurft! Es gibt KEINE offenen Wasserpolizeilichen Mitteilungen mit diesem Datum "13-11-2006" mehr. Noch eine Möglichkeit: Bei ELVIS nachschauen. Das geht aber nur noch mit Abo und das habe ich nur im Club. Kann also am Mittwoch weiter schauen. Confus zur Verfügung stand Confus stand ist doch Vergangenheit. Das würde heissen, dass das WSA Regensburg seit knapp 3 Jahren über eine gefährliche Stelle bescheid wusste und nichts unternommen hat. Ich melde mich wieder. :) |
Also einfach so lassen Confus - Sorry, find ich nicht gut:banghead:
Das WSA weiß seit geraumer Zeit was los ist und unternimmt nix. Wenn es heißen sollte Sperre, ist das auch ok, dann muss sich aber die Großschleuse auf eine Menge Arbeit einstellen. Da das nicht gewünscht ist, gibt's ja extra die Sportbootschleuse. Dier würden sich schon anschauen, wenn plötzlich alle Sporties durch die Großschleuse wollen.:419: Und: Wenn das Ding für Boot in der 6m Klasse unbefahrbar ist dann muss da als Text Ruderbootschleuse hin und nicht Sportboot-Schleuse. Weiterhin glaube ich mich erinnern zu können, daß da für die Schleuse Tiefenangaben stehen... Ich guck da mal vorbei. Da ja die Zu- und Abfahrt lediglich der Schleuse dient, denke ich das die Tiefen auch dort eingehalten werden müssen. Also Flinte nicht einfach ins Korn werfen, das haben schon zu viele vor uns gemacht:banghead: |
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Hi Dieter,
ich meinte da ja auch eher Bernd... |
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Das "stand" bezieht sich auf das von mir angesprochene Wochenende. Laut Hinweis hat die Schleusenzufahrt 90cm Fahrrinnentiefe bei 170m Pegel Oberndorf. An dem Wochenende war der Pegel 152cm - ergo 72cm Fahrwassertiefe. Der entsprechende Hinweis hängt an. Ist NfB 1800/2006. http://www.elwis.de/NfB/nfb_start.ph...s_id=1800/2006 @Markus: Ich meinte ja auch nicht "nichts" tun, ich wollte nur mal wissen, welches Ziel der Aktionismus hat. Grüße Bernd |
Bevor ihr euch umbringt würd ich hald einfach mal bei der zust. Behörde anrufen!!
Da dort mit sicherheit kein Beamter eine eventuelle Beiseitgung des Problems selbst zahlen muss, werden die die Situation am besten einschätzen können. Die Wassertiefe bzw. auch der Grund an dieser Stelle ist denen mit sicherheit bekannt, somit können die auch sagen ob überhaupt ein Aushub an der Stelle in Frage kommt oder techn. möglich ist. Falls es sich um Felsen handelt wird das wahrscheinlich nicht der Fall sein. Im Großen und Ganzen find ich ein persöliches Gespräch sicherlich aufschlussreicher als einen sehr langwirigen Schriftverkehr, welcher ja im Fall Markus auf einen Schadenersatz ausgelegt war und somit das Problem für die Zukunft auch nicht behebt :banghead::banghead: |
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Also, dass passt. Aber da ist folgender Absatz: 1.3 Unterschreitungen der Fahrrinnetiefen und -breiten den Fahrrinnenzustand bekannt gegeben.Örtliche Unterschreitungen der angeführten Fahrrinnentiefen werden vom Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg bei Bedarf durch einen schifffahrtspolizeilichen Hinweis über Mit 90cm kann man (Schifflesfahrer) wohl leben. Weniger aber nicht :mad:. Wenn nun der Hinweis 1.3 fehlt, hat das WSA oder so schlechte Karten. Nichts desto Trotz: Die Meldung des BYC über eine Grundberührung Sehr geehrter Herr Reichert, Ihre Anfrage habe ich an unseren Justitiar, Herrn Oliver Laue, weiter geleitet. Freundliche Grüße DMYV e.V. Thomas van de Wert jetzt wohl entsprechend bearbeitet und ich warte auf die Antwort. Bis zur Endgültigen Klärung sollten wir hier im Forum eine allgemeine Warnung veröffentlichen, um weiter Schäden an Antrieben etc. möglichst zu vermeiden. Es ist allerdings traurig, dass diese Hinweise nur auf elektronischem Weg von ELVIS zu erhalten sind, zumal, wenn es sich um ältere (hier aus dem Jahr 2006) stammende Meldungen handelt. Wer hat die denn noch im Kopf?Motz Ich habe den BYC schon mal auf die Abo-Liste von ELVIS gesetzt und werde entsprechende Meldungen von Wichtigkeit an das DF weiter geben. Ich hoffe, dass ist auch in Eurem Sinn? Hat Jemand hier noch eine oder mehrere bessere Ideen? (Radfahren z.B.?!)lol27 |
:biggrin5:Hallo Freunde!!!!!
Es tut sich was! Das hier ist die alte Meldung aus dem Jahr 2006: ID:1800/2006 Titel:Nachricht wegen andere: verfügbare Tiefe, verfügbare Breite Herausgeber:Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Eingabestelle:WSA Regensburg Wasserstraße:Donau km von:2201,750 km bis:2414,720 Örtlichkeit:Fahrwasser DonauRichtung:alle RichtungenBetroffener Bereich:ganzgültig von:13. Nov. 2006 14:59 Uhrgültig bis:13. Nov. 2009 14:58 UhrHerausgabedatum:13. Nov. 2006 Intervall:durchgehendZielgruppe:alleBetreff:NachrichtGrund:andereEinschränkung:verfügbare TiefeEinschränkung:verfügbare Breite Das war die Meldung im September 2009 (Datum vom 09. September, 2009) Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine aufgehobene RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 9. Sep. 2009 herausgegeben wurde. Die Wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 1770/2009: Titel: Nachricht aufgehoben wegen Versandung: verfügbare Tiefe, verfügbare Breite Wasserstraße: Donau km von: 2201,750 km bis: 2414,720 Örtlichkeit: Fahrwasser Donau Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:ganz gültig von: 9. Sep. 2009 13:45 Uhr gültig bis: 25. Sep. 2009 08:40 Uhr Intervall: durchgehend Zielgruppe: alle Betreff: Nachricht aufgehoben Grund: Versandung Einschränkung: verfügbare Tiefe Einschränkung: verfügbare Breite Vollständiger Nachrichtentext siehe: http://www.elwis.de/NfB/nfb_start.php?target=3&source=2&aboexport=abo&ws_i d=1770/2009 Meldung am 14. September 2009 Es liegt eine aufgehobene RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 11. Sep. 2009 herausgegeben wurde. Die Wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 1787/2009: Titel: Nachricht aufgehoben wegen Baggerarbeiten: besondere Vorsicht, Begegnungsverbot, Überholverbot, Ankerverbot, Anlegeverbot Wasserstraße: Donau km von: 2287,700 km bis: 2288,000 Örtlichkeit: Fahrwasser Donau Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:ganz gültig von: 14. Sep. 2009 08:00 Uhr gültig bis: 25. Sep. 2009 08:45 Uhr Intervall: Montag bis Freitag Zielgruppe: alle Betreff: Nachricht aufgehoben Grund: Baggerarbeiten Einschränkung: besondere Vorsicht Einschränkung: Begegnungsverbot Einschränkung: Überholverbot Einschränkung: Ankerverbot Einschränkung: Anlegeverbot Meldepflicht: normale Meldepflicht Kommunikationsweg: UKW http://www.elwis.de/NfB/nfb_start.php?target=3&source=2&aboexport=abo&ws_i d=1787/2009 Neue Meldung über Versandung vom 25. September 2009 Es liegt eine neue RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 25. Sep. 2009 herausgegeben wurde. Die Wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 1875/2009: Titel: Einschränkungen wegen Versandung: verfügbare Tiefe, verfügbare Breite Wasserstraße: Donau km von: 2201,750 km bis: 2414,720 Örtlichkeit: Fahrwasser Donau Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:ganz gültig von: 25. Sep. 2009 08:43 Uhr gültig bis: auf Widerruf Intervall: durchgehend Zielgruppe: alle Betreff: Einschränkungen Grund: Versandung Einschränkung: verfügbare Tiefe Einschränkung: verfügbare Breite http://www.elwis.de/NfB/nfb_start.php?target=3&source=2&aboexport=abo&ws_i d=1875/2009 Das sind die Reaktionen des WSA Regensburg. Doch schon mal etwas!sd25sd25 |
Hallo Gobbi,
das ist nur halbwahr... Ich hatte erst angerufen und versucht die Sache zu melden. da hieß es, bekannt wir können nix machen... Ich soll es doch schriftlich versuchen. Nachdem ich täglich mit Ämtern zu tun hab, weiß ich wann sich was bewegt: Entweder durch ein persönliches Telefonat (das hab ich versucht) und wenn das nicht hilft - nur dann wenn's ungemütlich wird:banghead: Wann wird's ungemütlich? Wenn sich jemand damit beschäftigen muss... Also daher die Sache mit dem Schadensersatz. Eigentlich is mir egal was da raus kommt, wenn da nur was für die Zukunft gemacht wird... Viele Grüße Markus @Dieter: Hast Du was gemacht oder lesen die hier inzwischen mit - was ich im übrigen wirklich gut fände... Ich will ja nur eine Verbesserung für die Zukunft... Zitat:
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Na, ich habe, wie hier schon mitgeteilt, den DMYV über die Sache informiert. Beim DMYV ist das dann über den Tisch der Rechtsabteilung gelaufen und das wars dann. Fakt ist, dass das WSA Regensburg im fraglichen Abschnitt Baggerarbeiten wegen Versandung hat ausführen lassen (nachzulesen bei ELWIS NfB & RIS). Damit besteht an dieser Stelle wohl keine Gefahr bei normalen Bedingungen mehr für Props und Co. (tja) Aber hier nochmal, wie von PALMYRA (Peter) schon mal aufgezeigt: Verhalten von Schiffsführern bei Grundberührung - Stelle markieren, Absichern, WaschPo und / oder WSA SOFORT Informieren. Die WaschPo nimmt auch den Schaden auf, was für spätere Regressansprüche und Versicherungsleistungen sehr wichtig ist! Es kann ja sonst Jeder seinen kaputten Prop oder Antrieb an DIESER Stelle geschrottet haben! Übrigens: Wer sich von der Gefahrenstelle entfernt, handelt so ähnlich wie Straßenverkehr! Unfallflucht. Und bei Folgeunfällen kann es teuer werden. :biggrin5: ...also: immer eine Handbreit..... aber das wisst ihr ja alle,gelle?:biggrin5: |
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Die Beiden hätten sich bestimmt einige von Euch an anderer Stelle gewünscht.
Heut waren sie den Nachmittag lang in Deggendorf beschäftigt. |
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(daumen)..und: Schöne Bilder! |
Hallo,
also ausgebaggert is da nix worden. Thomas und ich waren am WE zu Fuss dort und es sah verdammt flach aus. Schlauchie's die durch sind haben uns was von 50cm zugerufen. Oben war keinerlei Hinweis angebracht:banghead: In Kapflberg hab ich dann nochmal mit dem Hafenmeister geredet. Die versuchen dort schon seit Jahren was zu erreichen, insbesondere da sich die Großschleuse extrem ziert kleine Boote mitzunehmen. Laut Aussage des Hafenmeisters geht das seit Jahren so. Mal hat man keine Zeit, mal kein Geld und dann kann man nicht baggern weil's ein Felsen ist. Da passiert derzeit gar NIX :banghead: - wie schon früher... |
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Bernd |
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Das mit der Schleuse kann ich nicht bestätigen, habe mich Ordnungsgemäss angemeldet und hingewiesen dass ich aufgrund vom Tiefgang nicht in die Sportbootschleuse reinfahren kann, dann hat er leer zu Berg geschleust um mich anschliesend zu Thal zu schleusensd25sd25 |
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Richtig :658::658::658: Pegelstand Eiserne Bruecke 195 cm
mittlerer niedrigster Wert der Wasserstände in einer Zeitspanne194 cmJahresreihe 1998-2007 aus WISKI, Quelle: Wiechmann (BfG) |
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Unten die Pegelstände von Deggendorf. Quelle: http://www.wetterbote.de/pegel/donau.htm |
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Im Vergleich zum Rhein schauts bei uns ja noch toll aus - das ist der Nachteil wenn keine Schleusen vorhanden sind :biggrin5::biggrin5::biggrin5:
Ein Naturschauspiel wird schon fast zur Gewohnheit. Denn neben Hochwasser gibt es am Rhein immer mehr auf extremes Niedrigwasser. Hier bei Bonn liegt der Pegel zur Zeit bei 1,29 Meter. Normal ist der Pegel bei 3,56 Meter. Die Frachtschiffe fahren zwar noch, allerdings dürfen sie nicht mehr voll beladen fahren |
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Wie kommst du auf Bad Abbach? Bernd |
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Titel: Einschränkungen wegen Versandung: verfügbare Tiefe, verfügbare Breite Wasserstraße: Donau km von: 2201,750 km bis: 2414,720 Örtlichkeit: Fahrwasser Donau Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:ganz gültig von: 25. Sep. 2009 08:43 Uhr gültig bis: auf Widerruf Intervall: durchgehend Zielgruppe: alle Betreff: Einschränkungen Grund: Versandung Einschränkung: verfügbare Tiefe Einschränkung: verfügbare Breite (tja) Ob da im Unterwasser der Sportbootschleuse gebaggert wurde, weis ich nicht 100%ig, aber etwas hat sich dort getan. Ich frage nochmal beim DMYV nach, wie der Stand der Dinge ist. Kann ich aber nur vom Hafen aus machen. |
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(Schifffahrtspolizeilicher Hinweis Nr. 92/2009 jetzt) Und der deckt nur die Berufsschifffahrt Fahrwasser ab, und nicht den Nebenarm Bad Abbach oder die Sportbootschleuse. Aber gegen 13. Nov. 2009 wirst du mehr erfahren, dann muss nämlich der Schifffahrtspolizeilicher Hinweis zur Fahrrinne im Wehrarm Bad Abbach und der Sportbootschleuse erneuert werden. Bernd |
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:) Hallo!
Die Donau führt wieder mehr (nicht Meer) Wasser: Pegelinfo von heute, 30. September 2009 8.00 Uhr DONAU: 06:00 KELHEIM DONAU 212(+13) 06:00 OBERNDORF 155(+4) 06:00 EISERNE BRÜCKE 207(+11) 06:00 SCHWABELWEIS 297(+8) 06:00 PASSAU DONAU 418(+2) |
Hi,
wie gesagt, ich bin noch nicht durch die grosse durch und hab selbst auch noch nicht angefragt, ich kann nur das sagen, was mir in Kapflberg erzählt wurde... Zitat:
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Abend, habt ihr in Berching das Wasser abgelassen - also der Kanal ist leer :biggrin5::biggrin5::biggrin5: |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:21 Uhr. |
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