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Schleusenkanal Bad Abbach Geschwindigkeitsbeschränkung ?
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Ich hab, nach einigen unterschiedlichen Meinungen hier, persönlich einen WaSchPo gefragt, der mir völlig unverständlich über die Frage, die Antwort gab....... |
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Es gab damals keine Geschwindigkeitsbegrenzung.:banghead: |
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Danke!! Wußte ich nicht.für mich ist vom Uferschutz her kein Unterschied zum MDK und schneller als 7,5 kn wird ohnehin schwierig und teuer.
Gruß F.-J. Zitat:
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Im Zweifelsfall gilt bei der Waschpo sowieso: Gefahr in Verzug! Kann nachträglich begründet werden. Aber in diesem Fall durften sie ja durchbrettern.
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Haben sich ja auch Entschuldigt, also nicht Behauptungen erstellen die nicht StimmenMotz |
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Hab nen Freund bei der Polizei. Wenn die selbst im Dienst geblitzt werden, halten die sofort danach jemand an, um das zu begründen....... |
Es nervt, aber alles Gut.
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Ich seh das so:
1. Das Stück vor der Schleuse Bad Abbach ist kein Kanal, auch wenn es so aussieht, sondern ganz offiziell ein Teil der Bundeswasserstrasse Donau (falls jemand was Anderes Offizielles hat her damit). Da es auf der Donau in D keine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt und dort kein Sog- und Wellenschlag verboten ist => Hebel auf den Tisch 2. Ich hab in Regensburg am Bürgerfest gesehen wie Polizei und Wasserwacht (?) mit Blaulicht und Sirene unterwegs war => Die müssen im Falle eines Einsatzes auch verwendet werden. Ohne Tut-Blink kein Einsatz mit Sonderrechten. 3. Bleibt wohl die allgemeine Sorgfaltspflicht. Das Polizeiboot macht bei Gleitfahrt gut Welle, ein kleines Sportboot bzw Schlaucherl wohl eher nicht. Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk |
Wir wollen die Situation doch nicht eskalieren lassen.
Ich habe auf Grund meiner eigenen Erfahrungen mit Waschpo, wenn auch nicht hier, sondern im Bereich Oberhausen und Münster, diese Bemerkung gemacht. In Oberhausen vor dem Hafen auf den Ersten gewartet, der morgens um 0900 losfuhr und dann eine sogenannte Sicherheitskontrolle aufgedrängt bei nicht ausrüstungspflichtigem Boot. Am gleichen Tag in Münster fullspeed hinter mir her und neue Kontrolle eingefordert. Auf meinen Hinweis, erst mal im Computer nachzusehen, ich wäre am gleichen Tag schon kontrolliert worden, die Bemerkung: "Und ich kontrollier Sie trotzdem." Erst auf Androhung ihn mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu überziehen, hat er von einer Kontrolle abgesehen. Beispiele auch von normaler Polizei und Zoll hätte ich auf Grund meiner nunmehr 78jährigen Lebenserfahrung genug zu erzählen. Also, auch unsere Behördenvertreter lassen mal ganz gerne die Muskeln spielen, das darf man ruhig sagen, auch bei allem Respekt vor ihrem nicht immer leichten Dienst. Und wie mir ein Freund, leitender Mann der Bundespolizei, bestätigt hat, "Gefahr in Verzug" ist oft und immer wieder ein schwer zu widerlegendes Argument. Zitat:
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