
Tja, und dann kommt da noch etwas dazu: Dieser Teil ist keine Bundeswasserstraße mehr und auch keine Landeswasserstrasse. Daher gibt es außerhalb der Stauhaltungen Niemanden, der für die Erhaltung und Pflege einer Fahrrinne zuständig wäre. Die Maßnahmen der Wasserwirtschaft beschränken sich auf die Hochwasserverbauungen. Auch die angrenzenden Auen sind Teil dieser Pflegemaßnahmen. Die Kraftwerksbetreiber müssen lediglich in IHREM Interesse die Stauhaltungen frei halten und vor Versandung (im eigenen Interesse) schützen. Sonst kann die Donau hier machen, was sie will. Und sie macht.....

Hier gibt es mehr Informationen dazu:
http://cms.tourismus-landkreis-kelhe...E/Default.aspx

Und hier zum Bootwandern:
http://cms.tourismus-landkreis-kelhe...E/Default.aspx