Zitat:
Zitat von Hannibal
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Bei Personenschäden, etwa wenn ein Schwimmer überfahren wird oder eine Person ertrinkt, muss jeder deutsche Bootsführer zudem mit einem Strafverfahren in Deutschland rechnen. Das hat besonders schwerwiegende Folgen, wenn der Bootsführer keinen amtlichen deutschen Bootsführerschein besitzt. Daran denken viele nicht, wenn sie ohne Bootsführerschein im Ausland fahren oder vielleicht im Ausland einen ausländischen Sportbootführerschein (käuflich) erwerben
Nix für ungut ,
aber genau solche Aussagen werden zur Verunsicherung der Bootsfahrer verbreitet .
Unbrauchbar....
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Keine Kohle im Sack , aber Feuer in der Kimm......
Gruss Josef
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