Zitat:
Zitat von Wolf b.
Rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen etc. gilt alles nicht im Ausland. 
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Hallo Wolf, das stimmt nicht ganz. Hinsichtlich der Kurzzeitkennzeichen muß ich Dir widersprechen. Wir hatten genau dieses Thema, als wir vor ein paar Wochen unser Boot aus Deutschland holten. Der Trailer mit grünen Kennzeichen wurde abgemeldet und dann mit Kurzzeitkennzeichen überführt. Die Zulassungsstelle Schwabach meinte zwar zunächst das Vorhaben sei unzulässig musste mir aber dann zustimmen, das meine Versicherungsdoppelkarte eindeutig nebst grüner Versicherungsbescheinigung ausgefertigt wurde und ausdrücklich die Fahrt im Ausland zuließ.
Aber dazu müsstest Du Deinen Trailer vorher abmelden, dann Tüv vorführen und dann erneut anmelden
Hast Du niemanden, der sich den Trailer hinten auf einen Hänger, evtl auf einen 2 Trailer packt und nach Passau bringt?
Gruß Frank