
Bitte nichts durcheinander werfen!
WSA-Registrierung ist eine in Deutschland gültige Registrierung eines Wasserfahrzeuges!
Das hat mit dem zum Führen vom Booten erforderlichen Papieren nichts zu tun. Den Bootsführerschein brauchst Du immer, wenn Dein (Wasser)Fahrzeug eine bestimmte Größe überschreitet (von Anrainer zu Anrainer kann es da unterschiedliche Bestimmungen geben). Bitte einfach beim ADAC oder dem zuständigen WSA nachfragen, die geben erschöpfend Auskunft.
Zurück zum Ersten Teil: Die WSA-Zulassung (des Wasserfahrzeuges) ist NUR in Deutschland gültig, sollte aber in der Zwischenzeit von allen EU-Staaten anerkannt werden (ist aber nicht sicher). Daher gibt es ZUSÄTZLICH für die WSA-Registrierung den sog. Fahrterlaubnisschein für die Donau, den das zuständige WSA sehr schnell und unbürokratisch ausstellt. Den sollte man auf jeden Fall ab Ungarn (lt. Wolf) dabei haben.
IBS - ADAC-Registrierung ist international und daher auch weltweit anerkannt. Fahrterlaubnisschein erübrigt sich.
Gleiches gilt für das Flaggenzertifikat.
Ein- und Ausklarieren an den Staatsgrenzen und die dafür erforderlichen Zollamtlichen Nachweise sind wieder ein anderes Thema. Das richtet sich nach dem "Schengener Abkommen" und welche Staaten an der Donau diesem Abkommen (Offene Grenzübergänge) schon beigetreten sind.