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Zitat von naabtalskip
Im Zweifelsfall gilt bei der Waschpo sowieso: Gefahr in Verzug! Kann nachträglich begründet werden. Aber in diesem Fall durften sie ja durchbrettern.
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Durften sie nicht, da ich auch damals bei einer Behörde beschäftigt war , und von uns eine sehr strenge Ermahnung über Funk gab. also nicht Gefahr in Verzug
Haben sich ja auch Entschuldigt, also nicht Behauptungen erstellen die nicht Stimmen
