
04.01.2018, 15:31
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ADMIN
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Registriert seit: 26.08.2008
Ort: Wehringen, Lkr. Augsburg
Hafen: Marina Saal a.d. Donau
Mein Boot: Cranchi Giada 29/30
Bootsname: Buffy
MMSI, Rufzeichen: 211732550, DK9139
Betriebsstunden aktuelle Saison: 12
Strecke aktuelle Saison: (km) 52
Beiträge: 11.543
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Meine Stimmung:
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So:
Zitat:
Auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen gilt ein Wasserfahrzeug als Kleinfahrzeug, wenn dessen Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Länge von weniger als 20 m aufweist. Nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gibt es allerdings auch Fahrzeuge, die zwar kürzer als 20 m sein können, rechtlich aufgrund ihrer Art aber keine Kleinfahrzeuge sind, wie zum Beispiel Fahrgastschiffe, die für mindestens 12 Personen zugelassen sind, Fähren, oder schwimmendes Gerät. Praktische Relevanz hat die Unterscheidung zwischen Kleinfahrzeugen und Fahrzeugen – das sind Wasserfahrzeuge, welche keine Kleinfahrzeuge sind – insbesondere deshalb, weil Kleinfahrzeuge Fahrzeugen auf Kollisionskurs grundsätzlich auszuweichen haben.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinfahrzeug
Zitat:
3.
Streckenzeugnis für die Donau: Berechtigung für Inhaberinnen und Inhaber
a)
eines Kapitänspatents gemäß Z 1 oder 2 oder
b)
eines gemäß § 118 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Schifffahrtsgesetzes anerkannten Befähigungsausweises oder
c)
eines gemäß § 118 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Abs. 3 des Schifffahrtsgesetzes anerkannten Befähigungsausweises bei der Führung von Fahrzeugen, die keine Kleinfahrzeuge sind, oder
d)
eines gemäß § 121 Abs. 1 des Schifffahrtsgesetzes anerkannten Befähigungsausweises oder
e)
eines gemäß § 134 Abs. 1 des Schifffahrtsgesetzes weiterhin gültigen Befähigungsausweises, der zur Führung von Fahrzeugen, die keine Kleinfahrzeuge sind, berechtigt,
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http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...Vom=2014-07-01
Für mein Verständnis, ist dieses Streckenzeugnis für Kleinfahrzeuge der Freizeitschifffahrt nicht nötig 
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