Dass man sich vernünftig ausrüstet, sollte wohl jedem klar sein. Aber wie ist das in Deutschland? So viel ich weiß, besteht für für Boote unter 12m sowohl Binnen wie Buten keine Ausrüstungspflicht.
Ich wurde aber von der Oberhausener WSP direkt bei Ausfahrt aus der Marine Oberhausen um 0830 Uhr auf dem Kanal einer "freiwilligen" Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Begründung des netten Polizisten: "Wir müssen auch nachweisen, dass wir was tun". Es wird ohne Sichtkontrolle lediglich ein Fragebogen abgearbeitet. Besteht man, bekommt man eine Plakette und wird im laufenden Jahr nicht mehr kontrolliert(auch freiwillig!). Ich habe nicht bestanden, weil ich bei 12 t (!) kein Stechpaddel nachweisen konnte. An die Paddel vom Zodiak hab ich gar nicht gedacht, mir war das zu blöd.
In Dänemarg, Guldborgsund, wurde das Vorhandensein von Schwimmwesten
von der WSP kontrolliert, auch die Wartungsplaketten!!! Es besteht aber keine Tragepflicht. Man selbst kann bei Automatikwesten keine Eigenkontrolle machen, es sei denn man schmeißt sie ins Wasser und schaut, ob sie aufgehen.
Zitat:
Zitat von Triton05
müssen die Automatik-Rettungswesten zur Wartung gegeben werden und die aktuelle Plakette für zwei Jahren tragen, oder reicht die Eigenkontrolle  ?
|