Hallo Howi,
nach wir da ja am Wochenende heftig diskutiert haben, hier die Links zum Thema Stillliegen / Festmachen.
Binnenschiffahrtsstrassenordnung:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....02/index.html
Donauschiffahrtspolizeiverordnung:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...l_7/index.html
Ergebnis: Festmachen und Stilliegen ist (ausser in Kanälen) dort erlaubt wo es nicht verboten ist (Schilder), bzw. nicht an besonderen Stellen (Kurven, Fahrrinne, Hochspannung,...).
Ich darf doch mit ein wenig Stolz behaupten, daß zumindest meine theoretischen Kentnisse noch (zumindest teilweise) vorhanden sind und ich gegen Chefe in der Theorie 1:0 führe



Ja ich weis, ich habe Recht und wer Recht hat zahlt a Maß.

Dieser urbaierischen Tradition werde ich selbstverständlich beim nächsten Treffen nachkommen
Viele Grüße auch an deine Beiden
Markus