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Zitat von Skipper
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Fahrgeschwindigkeit (§ 12.04 BinSchStrO)
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt
vom Hafen Bamberg bis zur Einmündung in die Donau für Fahrzeuge und Verbände
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mit einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,30 m 13 km/h
-
mit einer Abladetiefe von mehr als 1,30 m 11 km/h.
(Ausnahmen können nur im Rahmen von Veranstaltungen und für autorisierte Reparaturbetriebe genehmigt
werden.)

9 km/h ist nur was für Paddler
