Zitat:
Zitat von Der Stromer
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Für Segler ist gar nix vorgeschrieben, Dieter.
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm
Ich hab ihm die entsprechenden Seiten aus dem weska gescannt und angehängt. Das wird dann vermutlich alles sein was er an Unterlagen dabei hat.

Die Durchfahrtshöhen sind dort mit Li.Hö.ü.HSW angegeben.
Zitat:
HÖCHSTER SCHIFFFAHRTSWASSERSTAND (HSW)
entsprechend den Richtlinien der Donaukommission der Wasserstand, der einem Abfluss mit einer Überschreitungsdauer von 1% entspricht. Für die Bestimmung der Abflussdauerlinie wird eine Periode von 40 Jahren herangezogen.
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http://www.verkehr.co.at/templates/v...ossar=h&id=662