Logbuch für Motorbootfahrer selber gestalten - Vorschläge? - Seite 2 - Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler
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  #11  
Alt 09.07.2016, 18:17
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Mark-Man Mark-Man ist offline
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... danke für die Vorschläge bis jetzt...


Gruss Harald
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„Wenn das Schiff auf falschem Kurs ist, genügt es nicht, den Kapitän auszuwechseln – man muß den Kurs ändern.“
(P. Kosorin)
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  #12  
Alt 09.07.2016, 23:23
naabtalskip naabtalskip ist offline
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Standard Logbuch

Ein Logbuch ist ja ein Dokument, das geführt werden muss. Allerdings ist nicht festgelegt in welcher Form. Zumindest dürfen die Seiten nicht austauschbar sein, damit ginge ein Ringbuch nicht, und Gestrichenes muss weiter lesbar sein.
Ob das jetzt nur für den Bereich See gilt oder auch Binnen, das weiß ich nicht. Es wurde auch schon diskutiert, ob man die Daten aktuell in die Karte eintragen darf und später in ein Logbuch in Reinschrift übernehmen kann. Eine Riesengrauzone! Vielleicht kann da jemand aus dem Forum aufklären. Es könnte aber aus Versicherungsgründen wichtig sein, auch Binnen ein rechtlich unangreifbares Logbuch zu führen.
Wie das mit einem kleinen Gleitboot oder einem Schlaucher zu realisieren ist, .........???
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  #13  
Alt 20.07.2016, 12:11
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Riedenburgfritz Riedenburgfritz ist offline
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Standard Logbuch wirklich Pflicht?

Zitat:
Zitat von naabtalskip
Ein Logbuch ist ja ein Dokument, das geführt werden muss.
Das mag vielleicht für die Berufsschifffahrt gelten, aber für einen Freizeitschiffer? Soll ich nach dem Wassern eintragen: geslippt um 8:30, abgelegt 8:45, 2 Personen an Bord, einer besoffen, ?

Wie aktuell muss es denn sein?

Ich schreibe mir halt zuhause auf, wo ich gewesen bin, da genügt mir ein Eintrag im Terminplaner und die Fotos werden bei mir sowieso aktuell im PC gespeichert und mit Datum u. Thema abgelegt.


Viele Grüße,

Fritz
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  #14  
Alt 20.07.2016, 14:15
Der Stromer Der Stromer ist offline
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Logbuch ist Logbuch.
Eigentlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben und zwar für alle: Berufsschifffahrt UND Sportboote. Es gibt KEINE Größenbeschränkung (Luftmatratze, Wasserski, Surfbrett ausgenommen, da das keine Boote sind, sondern "Schwimmende Geräte") und es gibt auch keine Beschränkung auf Gewässer bezogen!

Ich weiß, jetzt kommen wieder die berühmten "Totschlagargumente": Mich hat noch Niemand gefragt, also braucht man das auch nicht, oder "ich fahre sowieso so wie ich will, ist mir doch egal, was es da an Vorschriften gibt". Und so weiter.

Nachlesen könnt Ihr das Hier: http://www.sportbootfuehrerschein.de...rtschifffahrt/

Daraus ergibt sich, dass der Schiffsführer in der Nachweispflicht ist. Geschieht z.B. ein Unfall und es wird der Schiffsführer gefragt, "Haben Sie eine Sicherheitseinweisung gemacht"? Der Schiffsführer sagt entrüstet "Natürlich" und nur einer seiner Passagiere sagt "Nö, hata nich", dann sieht es rechtlich sehr schlecht für den Bootsführer aus, es sei denn, es gibt ein Logbuch, in dem steht: 10:55 Uhr Sicherheitseinweisung gemacht. Das glaubt erstmal jeder Richter und der Geschädigte muss das Gegenteil beweisen.

Ich glaube, jeder kann sich noch an den Bootsunfall auf einem Karpfenteich mit 1 Toten erinnern. Der Schiffsführer ist verurteilt worden, eben weil er keine Sicherheitsunterweisung gemacht hat.

Also: Wenn Ihr mit fremden Personen an Bord vom Ufer (0,5 Meter reicht schon dicke!) ablegt, solltet Ihr in Eurem Interesse ein solches Buch führen. Bei Familienmitgliedern ist das genau so, doch gehe ich mal davon aus, dass da alle auf Ihren Herren, den Schiffsführer, hören und nicht widersprechen!
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  #15  
Alt 20.07.2016, 16:08
naabtalskip naabtalskip ist offline
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Ich stimme Dir voll zu! Alle wesentlichen fahrtrelevanten Daten sollte man eintragen:

Zum Beispiel:

mitfahrende Gäste
Schleusenmanöver mit Uhrzeiten
Mitschleuser, z.B. 1115 Uhr Kehlheim zu Berg mit "MS Renate"
Drehzahl, Fahrt und Kurs
Tankvorgänge
Wind- und Stromverhältnisse
Passierzeiten von Seezeichen
aufgefangene Securite-, PAN PAN- und Mayday Funksprüche, auch wenn sie für unser aktuelles Fahrtgebiet nicht relevant sind,
wichtig sind, wie Du sagst, Einträge zu Sicherheitseinweisungen und durchgeführte "Boje" über Bord Manöver

usw., der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt

Ich habe z. Bsp. an der Windschutzscheibe des Bootes eine Dashcam befestigt, die sich beim Losfahren von selbst einschaltet. Kann sehr hilfreich sein, wenn es beim Schleusen zu Schäden kommt, weil das Boot wegen des Heckwassers eines mitschleusenden Berufsfahrers nicht an der Mauer zu halten war. Kostet weniger als 150 €, da sind Schäden sicher teuerer zu beseitigen und der Verursacher-nachweis ist sehr schwer zu führen. Habe einen befreundeten Anwalt nach der Rechtmäßigkeit gefragt, der meinte, selbst wenn Videos als Beweismittel im Einzelfall nicht zugelassen werden, kann sich kein Richter der Wirksamkeit von eindeutigen Videos entziehen.
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  #16  
Alt 20.07.2016, 20:24
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Aha, dann lautet mein Eintrag etwa so: Konnte dem Weißen Riesen nicht ausweichen, weil ich gerade mit der linken Hand das Logbuch hielt, während ich mit der rechten Hand schrieb, daß mir ein Weißer Riese entgegenkommt. (Gut, daß man mir keinen Sportbootführerschein nehmen kann, da ich bei 5 PS keinen brauche!)

Viele Grüße,

Fritz
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  #17  
Alt 20.07.2016, 21:25
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Wir reden ja hier nicht über Ruderboote sondern über Boote, die zumindest C-Zertifiziert sind und auch, wenigstens im Urlaub, Seefahrt betreiben, z. Bsp. in Kroatien.
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  #18  
Alt 20.07.2016, 22:19
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Zitat:
Zitat von Riedenburgfritz Beitrag anzeigen
Aha, dann lautet mein Eintrag etwa so: Konnte dem Weißen Riesen nicht ausweichen, weil ich gerade mit der linken Hand das Logbuch hielt, während ich mit der rechten Hand schrieb, daß mir ein Weißer Riese entgegenkommt. (Gut, daß man mir keinen Sportbootführerschein nehmen kann, da ich bei 5 PS keinen brauche!)

Viele Grüße,

Fritz
(GRINS)! Auch Deine Gummiwurscht ist ein Boot! Damit musst Du also leben und Dir ne 3te Hand wachsen lassen zum führen des Logbuches.
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  #19  
Alt 20.07.2016, 22:21
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Zitat:
Zitat von naabtalskip Beitrag anzeigen
Wir reden ja hier nicht über Ruderboote sondern über Boote, die zumindest C-Zertifiziert sind und auch, wenigstens im Urlaub, Seefahrt betreiben, z. Bsp. in Kroatien.
Die Auslegung des Gesetzes ist eine Andere. Nur "Schwimmende Geräte" brauchen kein Logbuch!

Ich finds ja auch blöd, aber.......
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  #20  
Alt 21.07.2016, 12:35
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Ich führe ein Logbuch für mich und nicht für den Gesetzgeber.
Deshalb kommt da auch nur rein, was mich später mal interessieren könnte.
So kann ich z.B. im nachhinein meinen Spritverbrauch pro Stunde ermitteln, kann feststellen was ein Törn mich gekostet hat etc.
Sicherheitseinweisung etc. gibt es bei mir nicht, da ich normalerweise alleine oder mit erfahrenen Mitfahrern unterwegs bin.

Häufig wenn ich um Tipps zur Donau, Theiß etc. gebeten werde, ziehe ich mein Logbuch zu Rate. Das ist genauer als mein Gedächtnis.
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