|
Registrieren | Alle Alben | Impressum | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
Allgemeines Bootsgespräche |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
#11
|
||||
|
||||
... danke für die Vorschläge bis jetzt...
Gruss Harald
__________________
„Wenn das Schiff auf falschem Kurs ist, genügt es nicht, den Kapitän auszuwechseln – man muß den Kurs ändern.“ (P. Kosorin) |
#12
|
|||
|
|||
Logbuch
Ein Logbuch ist ja ein Dokument, das geführt werden muss. Allerdings ist nicht festgelegt in welcher Form. Zumindest dürfen die Seiten nicht austauschbar sein, damit ginge ein Ringbuch nicht, und Gestrichenes muss weiter lesbar sein.
Ob das jetzt nur für den Bereich See gilt oder auch Binnen, das weiß ich nicht. Es wurde auch schon diskutiert, ob man die Daten aktuell in die Karte eintragen darf und später in ein Logbuch in Reinschrift übernehmen kann. Eine Riesengrauzone! Vielleicht kann da jemand aus dem Forum aufklären. Es könnte aber aus Versicherungsgründen wichtig sein, auch Binnen ein rechtlich unangreifbares Logbuch zu führen. Wie das mit einem kleinen Gleitboot oder einem Schlaucher zu realisieren ist, .........??? |
#13
|
|
Logbuch wirklich Pflicht?
Zitat:
Wie aktuell muss es denn sein? Ich schreibe mir halt zuhause auf, wo ich gewesen bin, da genügt mir ein Eintrag im Terminplaner und die Fotos werden bei mir sowieso aktuell im PC gespeichert und mit Datum u. Thema abgelegt. Viele Grüße, Fritz |
#14
|
|||
|
|||
Logbuch ist Logbuch.
Eigentlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben und zwar für alle: Berufsschifffahrt UND Sportboote. Es gibt KEINE Größenbeschränkung (Luftmatratze, Wasserski, Surfbrett ausgenommen, da das keine Boote sind, sondern "Schwimmende Geräte") und es gibt auch keine Beschränkung auf Gewässer bezogen! Ich weiß, jetzt kommen wieder die berühmten "Totschlagargumente": Mich hat noch Niemand gefragt, also braucht man das auch nicht, oder "ich fahre sowieso so wie ich will, ist mir doch egal, was es da an Vorschriften gibt". Und so weiter. Nachlesen könnt Ihr das Hier: http://www.sportbootfuehrerschein.de...rtschifffahrt/ Daraus ergibt sich, dass der Schiffsführer in der Nachweispflicht ist. Geschieht z.B. ein Unfall und es wird der Schiffsführer gefragt, "Haben Sie eine Sicherheitseinweisung gemacht"? Der Schiffsführer sagt entrüstet "Natürlich" und nur einer seiner Passagiere sagt "Nö, hata nich", dann sieht es rechtlich sehr schlecht für den Bootsführer aus, es sei denn, es gibt ein Logbuch, in dem steht: 10:55 Uhr Sicherheitseinweisung gemacht. Das glaubt erstmal jeder Richter und der Geschädigte muss das Gegenteil beweisen. Ich glaube, jeder kann sich noch an den Bootsunfall auf einem Karpfenteich mit 1 Toten erinnern. Der Schiffsführer ist verurteilt worden, eben weil er keine Sicherheitsunterweisung gemacht hat. Also: Wenn Ihr mit fremden Personen an Bord vom Ufer (0,5 Meter reicht schon dicke!) ablegt, solltet Ihr in Eurem Interesse ein solches Buch führen. Bei Familienmitgliedern ist das genau so, doch gehe ich mal davon aus, dass da alle auf Ihren Herren, den Schiffsführer, hören und nicht widersprechen! |
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag: | ||
#15
|
|||
|
|||
Logbuch
Ich stimme Dir voll zu! Alle wesentlichen fahrtrelevanten Daten sollte man eintragen:
Zum Beispiel: mitfahrende Gäste Schleusenmanöver mit Uhrzeiten Mitschleuser, z.B. 1115 Uhr Kehlheim zu Berg mit "MS Renate" Drehzahl, Fahrt und Kurs Tankvorgänge Wind- und Stromverhältnisse Passierzeiten von Seezeichen aufgefangene Securite-, PAN PAN- und Mayday Funksprüche, auch wenn sie für unser aktuelles Fahrtgebiet nicht relevant sind, wichtig sind, wie Du sagst, Einträge zu Sicherheitseinweisungen und durchgeführte "Boje" über Bord Manöver usw., der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt Ich habe z. Bsp. an der Windschutzscheibe des Bootes eine Dashcam befestigt, die sich beim Losfahren von selbst einschaltet. Kann sehr hilfreich sein, wenn es beim Schleusen zu Schäden kommt, weil das Boot wegen des Heckwassers eines mitschleusenden Berufsfahrers nicht an der Mauer zu halten war. Kostet weniger als 150 €, da sind Schäden sicher teuerer zu beseitigen und der Verursacher-nachweis ist sehr schwer zu führen. Habe einen befreundeten Anwalt nach der Rechtmäßigkeit gefragt, der meinte, selbst wenn Videos als Beweismittel im Einzelfall nicht zugelassen werden, kann sich kein Richter der Wirksamkeit von eindeutigen Videos entziehen. |
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag: | ||
#16
|
Aha, dann lautet mein Eintrag etwa so: Konnte dem Weißen Riesen nicht ausweichen, weil ich gerade mit der linken Hand das Logbuch hielt, während ich mit der rechten Hand schrieb, daß mir ein Weißer Riese entgegenkommt. (Gut, daß man mir keinen Sportbootführerschein nehmen kann, da ich bei 5 PS keinen brauche!)
Viele Grüße, Fritz |
#17
|
|||
|
|||
Wir reden ja hier nicht über Ruderboote sondern über Boote, die zumindest C-Zertifiziert sind und auch, wenigstens im Urlaub, Seefahrt betreiben, z. Bsp. in Kroatien.
|
#18
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#19
|
|||
|
|||
Zitat:
Ich finds ja auch blöd, aber....... |
#20
|
Ich führe ein Logbuch für mich und nicht für den Gesetzgeber.
Deshalb kommt da auch nur rein, was mich später mal interessieren könnte. So kann ich z.B. im nachhinein meinen Spritverbrauch pro Stunde ermitteln, kann feststellen was ein Törn mich gekostet hat etc. Sicherheitseinweisung etc. gibt es bei mir nicht, da ich normalerweise alleine oder mit erfahrenen Mitfahrern unterwegs bin. Häufig wenn ich um Tipps zur Donau, Theiß etc. gebeten werde, ziehe ich mein Logbuch zu Rate. Das ist genauer als mein Gedächtnis.
__________________
Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2) | |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
|
|