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Danke Dieter Habe es jetzt mal durchgelesen , nur auf meine Frage finde ih da keine Antwort
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Grüße Herbert |
#12
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Manövrierfähigkeit
Diese Vorschrift hatte ich auch schon gelesen, wobei dies wohl auch eine Frage der Bootsgröße ist. Nachdem ich in der Lage bin, mein Boot an den meisten Stellen der Donau oberhalb von Regensburg mit Rudern gegen den Strom zumindest an Ort und Stelle zu halten, dürfte dieser Vorschrift wohl Genüge getan sein. Bei größeren Booten dürfte es, auch bedingt durch höheren Freibord, mit einem Stechpaddel schon schwierig werden.
Viele Grüße, Fritz |
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#13
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Hallo Herbert,
hab dir den betreffenden Passus aus der Donauschifffahrtspolizeiverordnung kopiert: Inhalt: § 6.19 Treibenlassen 1. Das Treiben lassen ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht für kleine Bewegungen auf Liege-, Lade-und Löschstellen. 2. Fahrzeuge, die sich Bug zu Berg mit im Vorwärtsgang laufenden Antriebsmaschine zu Tal bewegen, gelten nicht als treibende Fahrzeuge, sondern als Bergfahrer.
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang Geändert von Wolf b. (04.03.2012 um 18:01 Uhr). Grund: lesbar gemacht |
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...da hat wohl das Kopieren aus der .pdf nicht ganz geklappt vielleicht ist ein lieber MOD so nett und bringt's in Form
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang Geändert von Bäriger (04.03.2012 um 18:03 Uhr). |
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#16
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Zitat:
Also: Entweder Ankern oder irgendwo Festmachen. Aber auf einem Fluß treiben? Du hast doch auf einem See oder auch in der Stauhaltung schon genug Probleme mit Wind, oder etwa nicht? |
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#17
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Zitat:
Aber der Hinweis ist gut. Mache ich gleich. Ist dann unter "Nachrichten" zu finden. |
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Zitat:
Kleinfahrzeuge müssen das Dokument nicht mitführen... Anders ist es mit dem Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk, das ist, falls eine Funke an Bord ist, mitzuführen.
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang |
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#19
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Sowas macht immer der böse Wolf.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
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#20
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Ich nehms gleich wieder raus....
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