Trailer versichern - Seite 2 - Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler
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  #11  
Alt 25.03.2009, 19:17
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dann zahlt aber die Bootshaftpflicht wenns drauf ist ..
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  #12  
Alt 25.03.2009, 19:41
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Zitat:
Zitat von Der_Strolch Beitrag anzeigen
Trailer ist wenn Grün dann automatisch mit dem Zugfahrzeug versichert...


Kennzeichen Grün: Darf halt nur das Boot drauf ( kein Brennholz oder die Ikeamöbel)

Kennzeichen Schwarz: da kannst dann auch andere Sachen draufpacken....


bei Grünen einfach nit der Betriebserlaubniss ( Brief gits da keinen) zur Zulassungsstelle und das Grüne beantragen ... Zahlen Mitnehmen und fertisch ....



beim Schwarzen erst zum Versicherer , Karte holen und dann zur Zulassung.......


Und ich war gerade mit dem Weihnachtsmann zu einer Party eingeladen und hab das auch dem Nikolaus und dem Osterhasen gezeigt. Die meinten, das wäre Quatsch.
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  #13  
Alt 25.03.2009, 19:43
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Zitat:
Zitat von Der_Strolch Beitrag anzeigen
dann zahlt aber die Bootshaftpflicht wenns drauf ist ..
Wenn das Boot aber nicht drauf ist ..... dann zahlt niemand - Richtig ? Also doch versichern .... kostet nicht viel .... evt. ist auch eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert
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  #14  
Alt 25.03.2009, 19:53
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Zitat:
Zitat von BAT Beitrag anzeigen


Und ich war gerade mit dem Weihnachtsmann zu einer Party eingeladen und hab das auch dem Nikolaus und dem Osterhasen gezeigt. Die meinten, das wäre Quatsch.



ich mein du solltest von dem Selbstgebrannten aus den TDA auf alle fälle die Finger lassen.


bei dem was du so alles auf Partys trifst
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  #15  
Alt 25.03.2009, 20:04
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Der Trailer ist von haus aus mit dem Zugfahrzeug versichert die Anhängerversicherung zahlt nur dann wenn der Hänger min 24Stunden vom Zugfahrzeug abgehängt ist und sich dan selbstständig macht.Wenn sich der Hänger während des Fahrbetriebes vom Zugfahrzeug löst muss auch die Haftpflicht des Zugfahrzeuges zahlen
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gruss Hans

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  #16  
Alt 25.03.2009, 20:07
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Zitat:
Zitat von Der_Strolch Beitrag anzeigen
ich mein du solltest von dem Selbstgebrannten aus den TDA auf alle fälle die Finger lassen.


bei dem was du so alles auf Partys trifst
für dich zum lesen

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Jahr)
  • Versicherungsbestätigung(§ 23 FZV)
  • Kfz-Brief, EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Bei Importfahrzeugen aus Drittländern/EU-Ländern ist es in jedem Fall sinnvoll, sich vorab mit allen Unterlagen mit der Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen (siehe auch Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland)
  • Einzugsvollmacht für Kfz-Steuer
  • Ist noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II zugeteilt, ist das Fahrzeug vorzuführen
und nix Betriebserlaubnisdie ist out

und bei grüner Nummer brauchst das grüne auch nicht
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Gruß Günni

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Alt 25.03.2009, 20:33
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Zitat:
Zitat von bayernkapitän Beitrag anzeigen
Der Trailer ist von haus aus mit dem Zugfahrzeug versichert die Anhängerversicherung zahlt nur dann wenn der Hänger min 24Stunden vom Zugfahrzeug abgehängt ist und sich dan selbstständig macht.Wenn sich der Hänger während des Fahrbetriebes vom Zugfahrzeug löst muss auch die Haftpflicht des Zugfahrzeuges zahlen
Und das Zugfahrzeug wird hoeher eingestuft ....
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  #18  
Alt 25.03.2009, 20:34
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kann sein Günter aber bei älteren Traillern gabs nunmal leider nur eine Betriebserlaubnis....


und da gabs dann die komische Zulassungsbescheinigung Teil I


also hamma beide recht ...



und was heisst des .. ich geb dir und du mir einen aus in Schlögen ....
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  #19  
Alt 25.03.2009, 20:43
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und no a bisserl was zum lesen....


http://trailerboot.org/fileadmin/use...nd_Trailer.pdf
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  #20  
Alt 25.03.2009, 20:52
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Zitat:
Zitat von Bazi Beitrag anzeigen
Hi zusammen,

ich brauch da mal Eure Hilfe.
Möchte meinen Trailer anmelden und nun stellt sich die frage ob ich ein grünes Kennzeichen oder ein schwarzes mit Kaskoschutz nehmen soll.
Preis für ein schwarzes mit Kasko wären ca. 52Euros im Jahr.
Es handelt sich um einen Tandemtrailer, welcher noch nicht mal ein Jahr alt ist.
Bin auch öfters mal unterwegs damit.

Wie ist hier Eure Meinung?

LG
Tommy
Zitat:
Zitat von Der_Strolch Beitrag anzeigen
kann sein Günter aber bei älteren Traillern gabs nunmal leider nur eine Betriebserlaubnis....


und da gabs dann die komische Zulassungsbescheinigung Teil I


also hamma beide recht ...



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so isses

ich wollte nur vermeiden das Tommy eine Betriebserlaubnis sucht, die er nicht hat, sein Hänger ist erst ein Jahr alt
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