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Allgemeines Bootsgespräche |
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#11
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#12
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Äh, war da was wegen "Dampfkessel-Überwachungsverein"?
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#13
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Hab jetzt Antwort vom Tüv.
Geht definitiv nicht auf legalem Weg im Ausland.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
#14
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Hast Du etwa geglaubt, dass sich irgend ein Staat in seine Hoheitlichen Aufgaben rein pfuschen läßt? Und das gerade bei Österreich und Deutschland?
Bis vor ca. 20 Jahren war es ja noch nicht einmal möglich, Dein in z.B. Amberg zugelassenes Fahrzeug in Hessen prüfen zu lassen. Aber Spaß beiseite: Ab 01. Juli 2012 wird eine ab 2 Monate "Verspätete" HU für den Halter teuer: 20,- € erhöhte Gebühr für die HU. Das einzig positive: diese HU gilt ab dem Tag der Abnahme und wird nicht zurück Datiert. Das gilt für ALLE Fahrzeuge, die HU-Pflichtig sind. Auch Bootstrailer! |
#15
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Du machst Witze.
Mein Tüv ist um 3 Jahre überzogen! Bis vor 2 Jahren ging deutscher Tüv in Ungarn und auch in Spanien.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
#16
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Zitat:
Moing hab gelesen bei Ueberziehung von mehr als 8 Monaten kostet das 40 Euro und 2 Punkte (alt) in Flensburg. Musst dir was ueberlegen ... sag einfach Bootsanhaenger war im Ausland .... stand nur am See ..... Ruecktransport evt. mit sogenannter "roter Nummer" . Das Problem haben auch viele mit Wohnanhaengern die irgendwo im Ausland stehen .... da gibt es hoffentlich eine Sonderregelung
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#17
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Zitat:
Sonderregelung gibt es dafür keine. Das wäre wirklich mein ein Punkt, wo ein neues Gesetz von Nöten wäre. Rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen etc. gilt alles nicht im Ausland. Fest steht mittlerweile, ich fahre nicht ohne Tüv. Im Zweifel werfe ich das Boot für ein paar Tage ins Wasser und ziehe den leeren Trailer mit dem Panda nach Passau zum Tüv. In Österreich wurde ich noch nie aufgehalten und halte das Risiko für vertretbar.
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Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
#18
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Zitat:
dann kriegst die Strafe und die Punkte ... dies sollte vermieden werden ....
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#19
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Zitat:
Und TÜV-Überziehung:Leider nein! |
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#20
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Hallo Wolf, das stimmt nicht ganz. Hinsichtlich der Kurzzeitkennzeichen muß ich Dir widersprechen. Wir hatten genau dieses Thema, als wir vor ein paar Wochen unser Boot aus Deutschland holten. Der Trailer mit grünen Kennzeichen wurde abgemeldet und dann mit Kurzzeitkennzeichen überführt. Die Zulassungsstelle Schwabach meinte zwar zunächst das Vorhaben sei unzulässig musste mir aber dann zustimmen, das meine Versicherungsdoppelkarte eindeutig nebst grüner Versicherungsbescheinigung ausgefertigt wurde und ausdrücklich die Fahrt im Ausland zuließ.
Aber dazu müsstest Du Deinen Trailer vorher abmelden, dann Tüv vorführen und dann erneut anmelden Hast Du niemanden, der sich den Trailer hinten auf einen Hänger, evtl auf einen 2 Trailer packt und nach Passau bringt? Gruß Frank |
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