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Funk UBI, SRC, LRC, Geräte, Kurse, Prüfung |
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#21
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Ist ja nett, was hier alles gesagt wird. Ich hatte da mal eine längere Diskussion direkt mit der BnetzA, Hrn.Weller.
1.Funk an Bord ist mit Handfunken in der Freizeitschiffahrt verboten, ebenso zwischen Bord und Beiboot, Hafen usw. Im Seebereich ist das anders. Hier bekommen die Handfunken die MMSI der Hauptfunkstelle. Da geht das, auch in der Freizeitschifferei. 2.Markus, sei vorsichtig !! Das Funken ohne UBI ist zwar eine Ordnungswiedrigkeit, nicht aber der Betrieb einer nicht angemeldeten Funkanlage !! Es ist ein Verstoss gegen das Fernmeldegesetz und kann heftig geandet werden. Übrigens sind wir noch harmlos, die Holländer und Belgier sind schon heftiger Drauf und in Frankreich kannst du in den Knast kommen (kein Scherz). 3. Funke an Bord und nicht eingeschaltet. Und hier ist Hr.Weller sehr unglücklich, weil nicht sauber geregelt und viele Waschpos das auslegen, wie sie wollen. Das Maximum was dir passieren kann, ist eine Anzeige wegen grober Fahrlässigkeit. Begründet dadurch, dass du einen sicherheitsrelevanten Ausrüstungsgegenstand nicht benutzt. Die Argumentation, dass andere so was gar nicht an Bord haben zählt nicht. Die Funke bei einem ausrüstungspflichtigen Boot (und das ist es durch die Registratur geworden) auszuschalten ist demnach verboten, und wenn eingeschaltet dann siehe oben ...
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Liebe Grüsse Thomas ... http://www.verbildlicht.de Ein reicher Mann, ist ein armer Mann mit viel Geld! (Aristoteles Onassis) |
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#22
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Es langt nicht, wenn jemand anderes den Schein hat. Bei Binnen, nicht ganz so klar geregelt (ein wenig Auslegungssache) aber im Prinzip das Selbe. Neben der BNetzA ist im Übrigen auch Karl-Heinz (@Markus) der Meinung. Und der war nicht nur bei den Senfhosen und der Waschpo, sondern unterichtet den Scheiß auch schon eine Halbe Ewigkeit ...
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Grundsätzlich: Funkgeräte, die der Kommunikation mit "Verkehrskreisen" in der Schifffahrt dienen, müssen dafür zugelassen sein. Jemand, der so ein Gerät benutzt (bedient, einschaltet, etc.) muß den "Befähigungsnachweis" dafür haben (Funkbetriebszeugniss). Ein Sportboot, dass ein Funkgerät an Bord hat, muss auch eine Person an Bord haben, die "befähigt ist, dass Gerät zu bedienen". Es sei denn, dass Gerät ist NICHT betriebsbereit (keine Antenne, defekt, kein Strom). So wars wenigstens noch vor ca. 20 Jahren. Es wird sich aber VIEL geändert haben |
#24
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#25
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Ja ich habe mir da auch schon etwas belesen und Handfuke geht einfach nicht auf Binnen
Anmelden muss man das ding ja auch ! Ich muss ganz ehrlich sagen , ich habe eine Handfunke ! Nicht angemeldet nichts ! Nehme sie aber auch nur mit an das Meer. Ich werde gewiss Stationäre Anlage auf das Boot machen , da ja sonst keiner mehr ohne Funkschein fahren kann !
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#26
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Zitat:
du hättest dich noch ein wenig mehr noch belesen sollen. Handfunke auf Binnen im Freizeitbereicht geht gar nicht, egal ob Schein, Bestechung oder sonst noch was ...
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Ich wollte dir damit nur sagen, dass du das Ding nicht anmelden kannst !!!
Also musst du es nicht anmelden ...
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#29
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Ach so ja das stimmt für binnen geht das nicht ! Aber anmelden kann ich es ! Darf es aber nur für das Meer benützen
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#30
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guck mal hier: http://www.busse-yachtshop.de/shop/w...uktdetail.html die sind auch mit ATIS zu haben und für den Sportbootbereich binnen zugelassen und natürlich mit Ftz-Zulassung....... Neu kosten die zwar ein Schw... Geld, aber gebraucht ist es erträglich. |
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