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RIS Nachricht 1083/2011 (neue RIS Nachricht): Donau (2274,7-2274,9) 30. Mai 2011 07
RIS Nachricht 1083/2011 (neue RIS Nachricht): Donau (2274,7-2274,9) 30. Mai 2011 07:00 Uhr bis auf Widerruf
Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine neue RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 25. Mai 2011 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 1083/2011: Titel: Einschränkungen wegen Baggerarbeiten: Ankerverbot, Begegnungsverbot, besondere Vorsicht, Wendeverbot Veröffentlicht als: Anordnung Betreff: Einschränkungen Grund: Baggerarbeiten Betreff gültig von: 30. Mai 2011 07:00 Uhr Betreff gültig bis: auf Widerruf Meldepflicht: normale Meldepflicht Kommunikationsweg: UKW Wasserstraße: Donau km von: 2274,7 (48° 45.239' N 13° 1.866' E ) km bis: 2274,9 (48° 45.319' N 13° 1.755' E ) Örtlichkeit: Fahrwasser Donau Einschränkung: Ankerverbot, Begegnungsverbot, besondere Vorsicht, Wendeverbot Zielgruppe: alle Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:ganz gültig von: 30. Mai 2011 07:00 Uhr gültig bis: auf Widerruf Zusätzliche Informationen: Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=1083/2011 Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
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RIS Nachricht 2377/2010 (aufgehobene RIS Nachricht): Donau (2203,2-2203,2) 2. Dez. 2
RIS Nachricht 2377/2010 (aufgehobene RIS Nachricht): Donau (2203,2-2203,2) 2. Dez. 2010 13:00 Uhr bis 30. Mai 2011 09:48 Uhr
Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine aufgehobene RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 26. Nov. 2010 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 2377/2010: Titel: Nachricht aufgehoben wegen Inspektion: besondere Vorsicht Veröffentlicht als: Hinweis Betreff: Nachricht aufgehoben Grund: Inspektion Betreff gültig von: 2. Dez. 2010 13:00 Uhr Betreff gültig bis: 30. Mai 2011 09:48 Uhr Meldepflicht: normale Meldepflicht Kommunikationsweg: UKW Wasserstraße: Donau km von: 2203,2 (48° 31.121' N 13° 42.574' E ) km bis: 2203,2 (48° 31.121' N 13° 42.574' E ) Örtlichkeit: Schleuse Jochenstein Südschleuse Einschränkung: besondere Vorsicht Zielgruppe: alle Richtung: Talfahrt Betroffener Bereich:ganz gültig von: 2. Dez. 2010 13:00 Uhr gültig bis: 30. Mai 2011 09:48 Uhr Zusätzliche Informationen: Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=2377/2010 Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
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RIS Nachricht 1110/2011 (neue RIS Nachricht): Donau (2379,7-2379,7) 8. Jun. 2011 09
RIS Nachricht 1110/2011 (neue RIS Nachricht): Donau (2379,7-2379,7) 8. Jun. 2011 09:00 Uhr bis 8. Jun. 2011 15:00 Uhr
Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine neue RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 30. Mai 2011 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 1110/2011: Titel: Nachricht wegen Arbeiten: Verzögerung Veröffentlicht als: Hinweis Betreff: Nachricht Grund: Arbeiten Betreff gültig von: 8. Jun. 2011 09:00 Uhr Betreff gültig bis: 8. Jun. 2011 15:00 Uhr Wasserstraße: Donau km von: 2379,7 (49° 1.595' N 12° 5.819' E ) km bis: 2379,7 (49° 1.595' N 12° 5.819' E ) Örtlichkeit: Schleuse Regensburg Einschränkung: Verzögerung Zielgruppe: alle Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:ganz gültig von: 8. Jun. 2011 09:00 Uhr gültig bis: 8. Jun. 2011 15:00 Uhr Zusätzliche Informationen: Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=1110/2011 Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
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RIS Nachricht 1109/2011 (neue RIS Nachricht): Donau (2354,3-2354,3) 30. Apr. 2011 1
RIS Nachricht 1109/2011 (neue RIS Nachricht): Donau (2354,3-2354,3) 30. Apr. 2011 13:37 Uhr bis auf Widerruf
Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine neue RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 30. Mai 2011 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 1109/2011: Titel: Nachricht wegen Havarie: besondere Vorsicht Veröffentlicht als: Hinweis Betreff: Nachricht Grund: Havarie Betreff gültig von: 30. Apr. 2011 13:37 Uhr Betreff gültig bis: auf Widerruf Wasserstraße: Donau km von: 2354,3 (48° 58.635' N 12° 20.629' E ) km bis: 2354,3 (48° 58.635' N 12° 20.629' E ) Örtlichkeit: Schleuse Geisling Einschränkung: besondere Vorsicht Zielgruppe: alle Richtung: Talfahrt Betroffener Bereich:ganz gültig von: 30. Apr. 2011 13:37 Uhr gültig bis: auf Widerruf Zusätzliche Informationen: Stoßschutz beschädigt. Zu Tal fahrende Fahrzeuge und Verbände haben daher mit besonderer Vorsicht und nur mit der für die sichere Steuerung erforderlichen Mindestgeschwindigkeit in die Schleusenkammer einzufahren. Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=1109/2011 Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
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RIS Nachricht 1118/2011 (neue RIS Nachricht): Main-Donau-Kanal (0,1-170,0) 31. Mai 2
RIS Nachricht 1118/2011 (neue RIS Nachricht): Main-Donau-Kanal (0,1-170,0) 31. Mai 2011 10:00 Uhr bis 31. Dez. 2011 23:59 Uhr
Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine neue RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Nürnberg am 31. Mai 2011 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 1118/2011: Titel: lokal gültige Verkehrsvorschriften wegen Einengung des Fahrwassers Veröffentlicht als: Hinweis Betreff: lokal gültige Verkehrsvorschriften Grund: Einengung des Fahrwassers Betreff gültig von: 31. Mai 2011 10:00 Uhr Betreff gültig bis: 31. Dez. 2011 23:59 Uhr Wasserstraße: Main-Donau-Kanal km von: 0,1 (49° 54.859' N 10° 49.720' E ) km bis: 170,0 (48° 54.587' N 11° 53.758' E ) Örtlichkeit: Kanal Main-Donau-Kanal Zusätzliche Informationen: http://www.elwis.de/mvc/main_notemplate.php?modul=nfb&action=showPDF&nfbid =1118/2011 Neues Merkblatt der Fahrwasserengen am MDK durch die WSD Süd herausgegeben. Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=1118/2011 Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd Würzburg, den 20. Mai 2011 S - 312.3/15 Merkblatt Fahrwasserengen am Main und am Main-Donau-Kanal (MDK) 1. In einigen Stau-/Kanalhaltungen des Main und des MDK gibt es Strecken oder Stellen, wo das Fahrwasser keinen hinreichenden Raum für die Vorbeifahrt gewährt (Fahrwasserengen). Diese werden von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd in Tabellen nach den §§ 11.06. Nr. 3 und 12.06 Nr. 3 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) bekannt gegeben. 2. Die in den Tabellen angegebenen Ortslagen (z.B. „Hirschaid“) und Längen (z.B. MDK-km 16,6 – 17,0) der Fahrwasserengen berücksichtigen: • die in der jeweiligen Strecke vorhandene Breite und Tiefe der Fahrrinne des Main und des MDK, • die Fahrspurbreite von Fahrzeugen und Verbänden in Abhängigkeit von deren Länge, • die für die sichere und leichte Fahrt erforderlichen Sicherheitsabstände zwischen sich begegnenden oder überholenden Fahrzeugen und Verbänden untereinander sowie dem Fahrrinnenrand. 3. Die Fahrwasserengen bestehen für das Begegnen und Überholen bereits dann, wenn eines der beteiligten Fahrzeuge oder Verbände die nach den Tabellen maßgeblichen Längen aufweist. Die Regelungen der §§ 4.05 Nr. 4, 6.07 bzw. 12.07 BinSchStrO gelten somit für das Begegnen und Überholen aller beteiligten Fahrzeuge und Verbände. 4. Um einen optimalen Verkehrsablauf in den Stau- und/oder Kanalhaltungen des Main und des MDK mit Engstellen zu erreichen, ist es erforderlich, dass sich die Schiffsführer im Rahmen ihrer Meldungen per Schiffsfunk gegenseitig nicht nur über ihre jeweilige Position und Fahrtrichtung in der Haltung, sondern auch über die Gesamtlänge ihrer Fahrzeuge und Verbände unterrichten. Nur die in ihren Angaben korrekten Meldungen stellen dabei sicher, dass die Schiffsführer ihre Fahrzeuge und Verbände rechtzeitig den in der Tabelle aufgeführten Fahrwasserengen zuordnen und den nachfolgend genannten Vorgaben der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung entsprechend handeln können. § 4.05 BinSchStrO Sprechfunk 4. Jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug muss sich vor der Einfahrt in unübersichtliche Strecken, Fahrwasserengen oder Brückenöffnungen auf dem für den Verkehrskreis Schiff – Schiff zugewiesenen Kanal melden. § 6.07 BinSchStrO Begegnen im engen Fahrwasser 1. Um nach Möglichkeit ein Begegnen auf Strecken oder an Stellen zu vermeiden, wo das Fahrwasser keinen hinreichenden Raum für die Vorbeifahrt gewährt (Fahrwasserengen), gilt folgendes: a) alle Fahrzeuge müssen die Fahrwasserengen in möglichst kurzer Zeit durchfahren, wobei jedoch das Überholen verboten ist; b) bei beschränkter Sicht müssen alle Fahrzeuge, bevor sie in eine Fahrwasserenge hineinfahren, „einen langen Ton“ geben; sie müssen erforderlichenfalls, besonders wenn die Enge lang ist, das Schallzeichen während der Durchfahrt wiederholen; c) Bergfahrer müssen, wenn sie feststellen, dass ein Talfahrer im Begriff ist, in eine Fahrwasserenge hineinzufahren, unterhalb der Enge anhalten, bis der Talfahrer sie durchfahren hat; d) Talfahrer müssen, wenn ein Verband bereits zu Berg in eine Fahrwasserenge hineingefahren ist, soweit möglich, oberhalb der Enge verbleiben, bis die Bergfahrer sie durchfahren haben; die gleiche Verpflichtung haben einzeln zu Tal fahrende Fahrzeuge gegenüber einzeln zu Berg fahrenden Fahrzeugen. 2. Ist das Begegnen in einer Fahrwasserenge unvermeidlich, müssen die Fahrzeuge alle möglichen Maßnahmen treffen, damit das Begegnen an einer Stelle und unter Bedingungen stattfindet, die eine möglichst geringe Gefahr in sich schließen. § 12.07 BinSchStrO (MDK) Überholen Das Überholen von Fahrzeugen und Verbänden ist verboten: a) auf den von der zuständigen Behörde in den Amtlichen Schifffahrtsnachrichten für das Rhein stromgebiet bekanntgegebenen Strecken oder Stellen, b) auf den in § 12.04 Nr.1 Buchstabe b genannten Kanalbrücken Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge und ist ihnen gegenüber nicht anzuwenden. ≤ 90 m > 90 m bis ≤ 135 m > 135 m MDK-km MDK-km MDK-km Bischberg 1 0,2 - 0,6 0,2 - 1,0 Bischberg 2 1,4 - 1,9 1,4 - 1,9 Bamberg 4,8 - 5,0 4,8 - 5,2 Hirscheid 16,6 - 17,0 16,6 - 17,0 16,6 - 17,0 Sassanfahrt 1 17,7 - 18,6 17,7 - 18,6 17,7 - 18,6 Sassanfahrt 2 19,0 - 19,4 19,0 - 19,4 19,0 - 19,4 Neuses 1 21,4 - 22,0 21,4 - 22,0 Neuses 2 22,1 - 22,6 Forchheim Forchheim 30,8 - 31,8 30,8 - 31,8 Hüttendorf 50,2 - 53,0 Atzenhof 53,2 - 54,7 53,2 - 54,7 53,2 - 54,7 Fürth 1 61,1 - 63,5 61,1 - 63,5 61,1 - 63,5 Fürth 2 63,5 - 65,2 63,5 - 65,2 Nürnberg Maiach 69,6 - 70,9 Eibach Katzwang 76,1 - 76,3 76,1 - 76,3 Ohausen 107,4 - 107,6 107,4 - 107,6 Bachhausen 113,0 - 115,0 Berching Berching 121,3 - 122,1 Eglasmühle 1 123,0 - 123,7 123,0 - 123,7 Eglasmühle 2 124,0 - 124,7 Eglasmühle 3 124,8 - 125,6 Beilngries 127,6 - 129,4 127,6 - 129,4 Ottmaring 1 132,3 - 133,3 Ottmaring 2 134,2 - 134,8 Untereggersberg 1 142,9 - 145,8 Untereggersberg 2 145,8 - 146,8 145,8 - 146,8 Gundlfing 147,2 - 149,4 147,2 - 149,4 Riedenburg 1 151,3 - 152,3 151,3 - 152,3 151,3 - 152,3 Riedenburg 2 152,5 - 153,1 152,5 - 153,1 Prunn 1 156,1 - 157,1 Prunn 2 157,3 - 158,5 157,3 - 158,5 Weihersmühle 160,0 - 161,0 160,0 - 161,0 Essing 1 161,2 - 162,0 Essing 2 162,0 - 163,0 162,0 - 163,0 162,0 - 163,0 Oberau 163,5 - 164,4 Kelheim 1 167,4 - 167,6 167,4 - 167,6 Kelheim 2 167,8 - 168,4 167,8 - 168,4 Kelheim 3 168,5 - 169,8 Anzahl der Engstellen 7 24 38 Dietfurt Fahrzeuge und Verbände Viereth für alle Fahrzeuge und Verbände die §§ 6.07, 12.07 sowie 4.05 Nr.4 BinSchStrO. Auf das Merkblatt "Fahrwasserengen am Main-Donau-Kanal" wird Bezug genommen. Strullendorf Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd Würzburg, den 24.03.2011 Scheitelhaltung Fahrwasserengen am Main-Donau-Kanal (MDK) Bad Abbach Riedenburg Kelheim S - 312.3/15 Kriegenbrunn Im Bereich der nachfolgend genannten Fahrwasserengen (MDK-km von - bis) gelten für das Begegnen und Überholen von Fahrzeugen und Verbänden mit den angegebenen Längen Ortslage Haltung |
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RIS Nachricht 0161/2010 (aufgehobene RIS Nachricht): Donau (2274,0-2274,5) 29. Jan.
RIS Nachricht 0161/2010 (aufgehobene RIS Nachricht): Donau (2274,0-2274,5) 29. Jan. 2010 08:24 Uhr bis 31. Mai 2011 16:19 Uhr
Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine aufgehobene RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 29. Jan. 2010 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 0161/2010: Titel: Nachricht aufgehoben wegen Änderungen der Fahrrinne: verfügbare Breite, verfügbare Tiefe Veröffentlicht als: Hinweis Betreff: Nachricht aufgehoben Grund: Änderungen der Fahrrinne Betreff gültig von: 29. Jan. 2010 08:24 Uhr Betreff gültig bis: 31. Mai 2011 16:19 Uhr Wasserstraße: Donau km von: 2274,0 km bis: 2274,5 Örtlichkeit: Fahrwasser Niederalteich-Aicha an der Donau Einschränkung: verfügbare Breite verringert um 6 m , verfügbare Tiefe verringert um 0,2 m Zielgruppe: alle Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:rechts gültig von: 20. Sep. 2010 14:11 Uhr gültig bis: 31. Mai 2011 16:19 Uhr Intervall: durchgehend Zusätzliche Informationen: Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=0161/2010 Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
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RIS Nachricht 2344/2010 (aufgehobene RIS Nachricht): Donau (2285,5-2285,6) 23. Nov.
RIS Nachricht 2344/2010 (aufgehobene RIS Nachricht): Donau (2285,5-2285,6) 23. Nov. 2010 07:48 Uhr bis 31. Mai 2011 16:20 Uhr
Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine aufgehobene RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 23. Nov. 2010 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 2344/2010: Titel: Nachricht aufgehoben wegen Änderungen der Fahrrinne: verfügbare Tiefe Veröffentlicht als: Hinweis Betreff: Nachricht aufgehoben Grund: Änderungen der Fahrrinne Betreff gültig von: 23. Nov. 2010 07:48 Uhr Betreff gültig bis: 31. Mai 2011 16:20 Uhr Wasserstraße: Donau km von: 2285,5 (48° 49.703' N 12° 56.912' E ) km bis: 2285,6 (48° 49.727' N 12° 56.838' E ) Örtlichkeit: Fahrwasser Deggendorf Einschränkung: verfügbare Tiefe verringert um 0,1 m Zielgruppe: alle Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:Mitte gültig von: 23. Nov. 2010 07:48 Uhr gültig bis: 31. Mai 2011 16:20 Uhr Intervall: durchgehend Zusätzliche Informationen: Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=2344/2010 Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
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RIS Nachricht 1083/2011 (aufgehobene RIS Nachricht): Donau (2274,7-2274,9) 30. Mai 2
RIS Nachricht 1083/2011 (aufgehobene RIS Nachricht): Donau (2274,7-2274,9) 30. Mai 2011 07:00 Uhr bis 31. Mai 2011 16:17 Uhr
Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine aufgehobene RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 25. Mai 2011 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 1083/2011: Titel: Nachricht aufgehoben wegen Baggerarbeiten: Ankerverbot, Begegnungsverbot, besondere Vorsicht, Wendeverbot Veröffentlicht als: Anordnung Betreff: Nachricht aufgehoben Grund: Baggerarbeiten Betreff gültig von: 30. Mai 2011 07:00 Uhr Betreff gültig bis: 31. Mai 2011 16:17 Uhr Meldepflicht: normale Meldepflicht Kommunikationsweg: UKW Wasserstraße: Donau km von: 2274,7 (48° 45.239' N 13° 1.866' E ) km bis: 2274,9 (48° 45.319' N 13° 1.755' E ) Örtlichkeit: Fahrwasser Donau Einschränkung: Ankerverbot, Begegnungsverbot, besondere Vorsicht, Wendeverbot Zielgruppe: alle Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:ganz gültig von: 30. Mai 2011 07:00 Uhr gültig bis: 31. Mai 2011 16:17 Uhr Zusätzliche Informationen: Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=1083/2011 Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
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RIS Nachricht 2133/2009-Xnderungsnummer 3 (geXnderte RIS Nachricht): Donau (2228,2-2
RIS Nachricht 2133/2009-Xnderungsnummer 3 (geXnderte RIS Nachricht): Donau (2228,2-2228,4) 27. Okt. 2009 10:19 Uhr bis auf Widerruf
Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine geänderte RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 27. Okt. 2009 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 2133/2009: Titel: Einschränkungen wegen Änderungen der Fahrrinne: verfügbare Breite, verfügbare Tiefe Veröffentlicht als: Hinweis Betreff: Einschränkungen Grund: Änderungen der Fahrrinne Betreff gültig von: 27. Okt. 2009 10:19 Uhr Betreff gültig bis: auf Widerruf Wasserstraße: Donau km von: 2228,2 (48° 34.470' N 13° 26.341' E ) km bis: 2228,4 (48° 34.498' N 13° 26.186' E ) Örtlichkeit: Fahrwasser Hafeneinfahrt Racklau Einschränkung: verfügbare Breite verringert um 15 m , verfügbare Tiefe verringert um 0,7 m Zielgruppe: alle Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:rechts gültig von: 31. Mai 2011 16:30 Uhr gültig bis: auf Widerruf Intervall: durchgehend Zusätzliche Informationen: teilweise Fels Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=2133/2009 Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
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RIS Nachricht 0274/2011-Xnderungsnummer 2 (geXnderte RIS Nachricht): Donau (2223,1-2
RIS Nachricht 0274/2011-Xnderungsnummer 2 (geXnderte RIS Nachricht): Donau (2223,1-2223,3) 11. Feb. 2011 13:47 Uhr bis auf Widerruf
Nachricht für die Binnenschifffahrt Es liegt eine geänderte RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 11. Feb. 2011 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 0274/2011: Titel: Einschränkungen wegen Änderungen der Fahrrinne: verfügbare Breite, verfügbare Tiefe Veröffentlicht als: Hinweis Betreff: Einschränkungen Grund: Änderungen der Fahrrinne Betreff gültig von: 11. Feb. 2011 13:47 Uhr Betreff gültig bis: auf Widerruf Wasserstraße: Donau km von: 2223,1 (48° 34.915' N 13° 30.092' E ) km bis: 2223,3 (48° 34.813' N 13° 30.039' E ) Örtlichkeit: Fahrwasser Passau/Haibach Einschränkung: verfügbare Breite verringert um 5 m , verfügbare Tiefe verringert um 0,3 m Zielgruppe: alle Richtung: alle Richtungen Betroffener Bereich:links gültig von: 31. Mai 2011 16:29 Uhr gültig bis: auf Widerruf Intervall: durchgehend Zusätzliche Informationen: Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=0274/2011 Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo. |
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