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Führerscheine(e) Binnen, See, SKS,...... |
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#31
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Servus Freunde,
habe ich da was verpasst? War das nicht so, deutsches Boot, deutscher Skipper, deutscher Schein. Schaut einmal in eure Versicherungspolicen. Oder hat sich da was geändert.
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Gruß Sigi Es ist mir egal wer dein Vater ist, so lange ich hier angle läuft hier keiner übers Wasser. |
#32
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Ich habe alle scheine ,Groot Vaarbewijs (fur frachtschiffe )Rijnpatent fur Frachter (Rheinpatent) Funk, das eizige was ich nicht habe ist gefahrgut und radarpatent
Brauche ich fur Cro. den noch mehr
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gr Gerrit |
#33
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Zitat:
nicht geiegnet um auf dem Adriatümpel zu fahren |
#34
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Danke Goran
immer auf die kleinen
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gr Gerrit |
#35
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Zitat:
wo hast denn das her ? Ich hab in Versicherungsbedingungen von div. Versicherern nachgeschaut, hab nix gefunden. Folgender Passus wird in der Regel verwendet: Ausgeschlossen von der Versicherung sind: Überfahrten verwendet wird.5.1 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, während das Fahrzeug oder Beiboote zu anderen als sportlichen oder Vergnügungszwecken eingesetzt wird (insbesondere Vercharterung), es sei denn, hierfür ist Versicherungsschutz besonders vereinbart. 5.2 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, während das Fahrzeug oder Beiboote - von einer Person geführt wird, die nicht für das Führen des Fahrzeugs erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt, wobei die Verpflichtung zur Leistung durch den Versicherer gegenüber den übrigen Versicherten bestehen bleibt, wenn der Versicherungsnehmer bzw. Eigner das Vorliegen der Erlaubnis beim verantwortlichen Führer ohne Verschulden annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Führer das Fahrzeug geführt hat, - in Motorbootrennen, bei denen es allein auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder den dazu gehörigen Wenn ich also in Kroatien mit einem Kroatischen Führerschein fahre, gehe ich davon aus, daß ich damit die erforderliche behördliche Erlaubnis besitze. Oder: 4. Einschränkung der Haftung Der Versicherer leistet keine Entschädigung für: oder gesetzliche Vorschriften nicht beachtet hat;4.1 Schäden, entstanden durch Fahr- oder Seeuntüchtigkeit des Fahrzeuges, sofern dieser Umstand bekannt war oder bei der üblichen Sorgfalt hätte erkannt werden können. 4.2 Schäden, bei deren Eintritt der berechtigte Führer nicht im Besitz der vorgeschriebenen Erlaubnis war (z. B. Führerschein) und/oder behördliche Nix vonwegen deutsches Boot, deutscher Skipper, deutscher Schein Ich vermute, daß ein solcher nicht vorhandener Passus gerne von deutschen Bootsschulen herangezogen wird Auf meine Bitte, mir einen solchen Passus zu zeigen, mußte bisher allerdings jeder Fahrlehrer passen. Ich lasse mich allerdings gerne eines Besseren belehren, meine Versicherung ist allerdings wie oben beschrieben. |
#36
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Danke an alle für eure EinschätzungIch bin Überrascht das doch so viele mit dem Kroatischen Führerschein unterwegs sind. Wenn ich mich jetzt entscheide was für einen Schein ich mache würde,würde ich auch den kroatischen vorziehen. Fahrpraxis habe ich seit 20 Jahren wenn auch nur Binnen
da denke ich das mit der Wetterkunde, Seekarten,Navigation, Seezeichen und Grundkenntnisse funken und vor allen mit den spezielen Revier Kentnissen gut genug gerüstet bin. Alles andere ist Erfahrung, und die kann ich in keiner Schule lernen Bis dahin befahre ich weiter mein kleines Meer Gardasee, der auch nicht zu unterschätzen ist und natürlich unsere Donau
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Grüße Herbert |
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#37
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Zitat:
Peter Du hast Recht, habs beim DMYV auch gefunden. Führerscheine und andere Befähigungsnachweise In Kroatien besteht Führerscheinpflicht für alle Wassersportfahrzeuge mit Motorantrieb. Auch für die in Deutschland führerscheinfreien Motorboote unter 3,68 kW (5 PS). Es muss jeweils der Befähigungsnachweis vorhanden sein, der im Heimatland des Bootsführers für vergleichbare Gewässer vorgeschrieben ist. Wer kein nautisches Befähigungszeugnis (Bootsführerschein) besitzt, hat die Möglichkeit, beim Hafenamt eine kostenpflichtige Prüfung abzulegen. Nach bestandener Prüfung kann ein befristeter, nur für den Zeitraum des Aufenthalts gültiger, Befähigungsnachweis erstellt werden. Weiterhin gilt dieses Dokument nur in dem Gebiet, wo es erworben wurde und es kann nicht in Deutschland in einen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Dasselbe gilt für einen kroatischen Bootsführerschein (Certificate of Ability oder Boat Leader´s Licence of Competency), der nur in Kroatien anerkannt wird. Auf einem Charterschiff muss mindestens ein Crewmitglied über ein Funksprechzeugnis verfügen. Vereinfachte Prüfungen können bei jedem Hafenamt gegen eine Gebühr von ca. 40 Euro abgelegt werden.
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Gruß Sigi Es ist mir egal wer dein Vater ist, so lange ich hier angle läuft hier keiner übers Wasser. |
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#38
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Zitat:
Glaube mal ganz so einfach ist die Sache nicht... |
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#39
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Zitat:
Bei Personenschäden, etwa wenn ein Schwimmer überfahren wird oder eine Person ertrinkt, muss jeder deutsche Bootsführer zudem mit einem Strafverfahren in Deutschland rechnen. Das hat besonders schwerwiegende Folgen, wenn der Bootsführer keinen amtlichen deutschen Bootsführerschein besitzt. Daran denken viele nicht, wenn sie ohne Bootsführerschein im Ausland fahren oder vielleicht im Ausland einen ausländischen Sportbootführerschein (käuflich) erwerben Nix für ungut , aber genau solche Aussagen werden zur Verunsicherung der Bootsfahrer verbreitet . Unbrauchbar....
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Keine Kohle im Sack , aber Feuer in der Kimm...... Gruss Josef |
#40
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Zitat:
Diese Logik ist schon erstaunlich. Übertragen auf den KFZ-Verkehr würde das z.B. folgendes bedeuten: Ein Deutscher Staatsbürger hat keinen Deutschen Führerschein. Er lebt in USA und macht dort legal seinen US-Führerschein. Er hat einen Unfall mit Personenschaden in USA. Was dort geschieht mit dem Besitz einer legalen Driver's Licence mal dahingestellt. Er reist dann in Deutschland ein, und wird in Deutschland wegen eines Unfalles in USA angeklagt. Sorry, aus wessen krankem Gehirn entspringt eine solche wirre Gedankenwelt ? |
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