|
Donau (D) Deutsche Donau mit MDK |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
#1
|
Darf man in Passau in den Inn reinfahren?
Hallo,
in Passau habe ich schon öfters beobachtet, dass Ausflugschiffe ein paar hundert Meter in den Inn reinfahren und vor der ersten Brücke wenden. (Damit sie nicht übers Wehr runterfallen). Dürfen die das? Oder tun sie es einfach trotzdem? Wer weiß das? Hintergrund: ich will das auch machen mit meinem Traumschiff. Hab ich auch schon, ehrlich gesagt. Möchte bloß wissen, ein wie schlechtes Gewissen ich dabei haben muss... Seltsam ist nämlich, dass da nirgendwo was steht, etwa "Ende der Bundeswasserstraße" oder so...
__________________
Wolfgang der beratungsresistente Berater |
#2
|
|||
|
|||
Auf open sea map ist keine Beschilderung an der Donau-Inn-Spitze erkennbar, die das Hineinfahren in den Inn verbietet. Wenn es nicht gestattet wäre, nutzt auch ein schlechtes Gewissen nicht, denn die WSP Passau ist sehr aufmerksam und aktiv. Einfach mal bei der WSP oder beim WSA anrufen.
Die Fahrgastschifffahrt fährt nur bis zur Brücke zur Innstadt und dreht dort. Ein Wehr (Kraftwerk) gibt es erst bei Ingling, etwas weiter innaufwärts. Runterfallen kann man da nicht, denn man fährt ja den Inn zu Berg und nicht umgekehrt. |
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: | ||
#3
|
Ups! Ich Depp!
__________________
Wolfgang der beratungsresistente Berater |
#4
|
|||
|
|||
|
#5
|
Vor allem beratungsresistente
__________________
Wolfgang der beratungsresistente Berater |
#6
|
De Inn ist Landesgewässer
Habe bei der WSP Passau angerufen. Es ist so: der Inn ist ein Landesgewässer und da darf man nicht mit Motor reinfahren. Wie bei Altwässern reicht es nicht, den Motor auszumachen; es darf keiner dran sein. Rudern etc. ist erlaubt.
Die eine Schiffahrtsgesellschaft, Wurm & Noé, hat eine Ausnahmegenehmigung bis zur ersten Innbrücke. Schade - das Panorama ist einfach genial.
__________________
Wolfgang der beratungsresistente Berater |
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag: | ||
#7
|
|||
|
|||
Vielen Dank für die Information! Woher soll man das wissen, wenn sich die Behörde das Schild mit dem Motorfahrverbot spart. Ich kenne zwar den Begriff der Bundeswasserstrasse, aber der Begriff "Landesgewässer" mit der entsprechenden Einschränkung ist mir neu.
|
#8
|
Ich wusste im Prinzip, das man mit dem Motorboot nur Bundeswasserstraßen und Landeswasserstraßen befahren darf. Der Inn ist ja keine Bundeswasserstraße, also darf man eigentlich nicht reinfahren. Aber ich wusste nicht, ob er vielleicht bis Ingling oder bis zur Brücke Landeswasserstraße ist. Hätte ja sein können, da ja kein Verbotsschild da ist.
Nein, er ist nur Landesgewässer, und da ist sozusagen alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Dass man nicht in Altwässer reinfahren darf, steht übrigens in der Donauschiffahrtspolizeiverordnung. Das heißt aber auch, dass dies nicht automatisch auch auf anderen Flüssen - ähem - Bundeswasserstraßen gilt. Auf dem Rhein zum Beispiel darf man Altwässer befahren wenn es nicht ausdrücklich verboten und mit einem Schild angezeigt ist.
__________________
Wolfgang der beratungsresistente Berater |
#9
|
"Verbotene" Bilder
Tja - wenn das so ist, dann haben diese "verbotenen" Bilder ja Seltenheitswert. Die möchte ich euch dann nicht vorenthalten. Ihr zeigt mich aber nicht bei der WSP an, gell?
__________________
Wolfgang der beratungsresistente Berater |
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag: | ||
#10
|
|
Anzeige wegen verbotener Einfahrt
Zitat:
Viele Grüße, Fritz |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3) | |
|
|