LKW - Änderung Sonntagsfahrverbot - Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler
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  #1  
Alt 09.10.2008, 23:43
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Standard LKW - Änderung Sonntagsfahrverbot

Das ist ja mal ne gute Meldung. Boot ziehen an Sonn- und Feiertagen nun auch mit Sprinter, Ducato möglich...

§30 STVO wurde geändert !
Zitat ADAC:

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:

• Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger


• selbstfahrende Arbeitsmaschinen

• Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen

Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

Quelle: ADAC Download
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  #2  
Alt 10.10.2008, 07:31
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Super

habe letztes Jahr im August 138 Euronen berappt, weil ich am Samstag mit meinem Caddy (Lkw Zulassung) und einem Pferdeanhänger auf der A9 unterwegs war.
Hab ich auch nicht gewusst, aber im Juli und August besteht das Lkw-Fahrverbot auch am Samstag bis 22ooUhr auf allen einstelligen Autobahnen.

Werde meinen Planenanhänger mit "Transport von lebenden Fischen" beschriften, ob ich dann auch Sonntags fahren darf?
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Gruß Günni

Jeder Tag, an dem du nicht lachst, ist ein verlorener Tag.



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  #3  
Alt 10.10.2008, 09:37
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Da geht mir dann schon einer ab!
Und wenn die ganzen östlichen EU Mitgliedsstaaten am Sonntag mit den halbgroßen Transporten über die Autobahnen jagen das ist dann ok!
Die stinken alle so!
Armer BAT kannst es nicht mal von der Steuer absetzen!
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  #4  
Alt 10.10.2008, 09:47
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Zitat:
Zitat von camelion01 Beitrag anzeigen
Armer BAT kannst es nicht mal von der Steuer absetzen!

Ich nicht, aber mein langhaariger Käptn,
hats mir einfach vom Taschengeld abgezogen.
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Gruß Günni

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  #5  
Alt 12.10.2008, 16:02
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Zitat:
Zitat von howi Beitrag anzeigen
Ich habe, schon vor ein paar Tagen, die Anzahl der Anhänge auf 10 erhöht.



10 Anhänger, mir hat der eine schon gereicht, hab eine Woche auf den Roten verzichten müssen.
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Gruß Günni

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  #6  
Alt 22.09.2009, 22:50
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Zitat:
Zitat von howi Beitrag anzeigen
Das ist ja mal ne gute Meldung. Boot ziehen an Sonn- und Feiertagen nun auch mit Sprinter, Ducato möglich...

§30 STVO wurde geändert !
Zitat ADAC:

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:

• Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger

• selbstfahrende Arbeitsmaschinen


• Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen

Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.


Quelle: ADAC Download
Weil in der letzten Boote Zeitschrift (09/2009) eine Leserfrage zu diesem Thema gestellt wurde.......

Zitat:
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.


Darf nun das Gespann eine zul. Gesamtmasse von bis zu 3,5t. haben, oder der LKW bis 3,5t. Gesamtmasse ?

Es heisst ja: ...hinter LKW mit einer....
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