Petition gegen das Ankerverbot zwischen Sinzing und Kelheim ! - Seite 2 - Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler
Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler  

Zurück   Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler > Donau > Donau (D)

Donau (D) Deutsche Donau mit MDK

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
  #11  
Alt 25.04.2025, 11:42
Benutzerbild von chris3962
chris3962 chris3962 ist offline
Fregattenkapitän
 
Registriert seit: 25.06.2016
Ort: Pfaffenhofen
Hafen: Kapfelberg
Mein Boot: Cranchi Clipper Cruiser
Bootsname: Grazie
MMSI, Rufzeichen: 211237580-DK2856
Betriebsstunden aktuelle Saison: 4
Strecke aktuelle Saison: (km) 479
Beiträge: 915
Thanks: 2.074
Erhielt 2.248 mal Danke in 768 Beiträgen
Meine Stimmung: entspannt
Standard

Auf jedem Fall hat schon jemand bei der WaPo angerufen und dort wurde gesagt, verstärkte Kontrollen und Ticket kostet 55€. Ich bekomme diesen Dr.cksstaat schön langsam sowas von dick. Jetzt sind sie auch noch am überlegen, ob man die TÜV Zeit bei älteren Fahrzeugen auf 1 Jahr reduziert. Kann ja wohl nicht sein, dass der blöde Bürger nicht folgt und nicht mehr so konsumiert.
__________________
Gruß Chris
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt Gestern, 18:51
Benutzerbild von Aggsl
Aggsl Aggsl ist offline
Seekadett
 
Registriert seit: 06.04.2022
Ort: München
Hafen: Marina Saal a. d. Donau
Mein Boot: Galeon 280 Fly
Bootsname: Allina Fly
Beiträge: 26
Thanks: 7
Erhielt 29 mal Danke in 18 Beiträgen
Meine Stimmung: entspannt
Standard

So, ich hab zwei schriftliche Stellungnahmen:
------------------------------
1.
Sehr geehrter Herr XXXXX,

aus rechtlicher Sicht muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es sich durch die Einführung des Kapitel 28 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung auf der Bundeswasserstraße Donau genauso wie von Ihnen in Ihrer E-Mail beschrieben verhält.

Nach § 7.02 Nr. 1, i) darf ein Fahrzeug (.....) auf Wasserflächen, die mit Tafelzeichen E.17, E.22 und E.24 gekennzeichnet sind, nicht stillliegen.
Ein Fahrzeug wird wie folgt definiert: ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff.
Und stillliegend ist ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die/das unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXXX
Fachbereich Schifffahrt
Schifffahrt Donau
TelefonXXXXX


2.
Sehr geehrter Herr XXXXX,

das WSA arbeitet zusammen mit der GDWS an einer Lösung der neu entstandenen Situation.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXX
Fachbereich Schifffahrt
Sachbearbeiter für Schifffahrtsangelegenheiten
Telefon XXXXX
-----


Na dann lassen wir uns einmal überraschen.
__________________
Gruß Axel

* Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 16 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 16)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Alle Rechte bei Olaf Schuster